Maßnahme in Borna 2025
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Vergabe-ID
- 3104559
- Vergabenummer
- LKL-KJC-2025-0003
- Veröffentlicht am
- 25.03.2025 12:02 Uhr
- Auftraggeber
- Landratsamt Landkreis Leipzig
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 13.02.2025 10:00 Uhr
EU-weite Ausschreibung nach VgV
Offenes Verfahren - Bekanntmachung vergebener Aufträge - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Landkreis Leipzig
Identifikationsnummer: 14729-LK01-78
Internet-Adresse (URL): https://www.landkreisleipzig.de
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Postleitzahl / Ort: 04552 Borna
NUTS-3-Code: DED52
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
E-Mail: einkauf-vergabe@lk-l.de
Telefon: +49 3433241-1165
Fax: +49 3437984-7047
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: LKL-KJC-2025-0003
Titel: Maßnahme in Borna 2025
Beschreibung: Maßnahme zur Heranführung an den Arbeitsmarkt, zur Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie zur Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 75314000-0
Weitere CPV-Code Hauptteile: 75314000-0
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll:
Postleitzahl / Ort: 04552 Borna
NUTS-3-Code: DED52
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften:
Einzelheiten zum Verfahrenstyp:
Verfahrensart:
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Einstellung des Wettbewerbs:
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet: Ja
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen
endet am 06.02.2025 24:00 Uhr.
Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen".
Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den
Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt.
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an.
Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager
(AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist
i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware
AIBietercockpit
(AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch), Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http:// www.evergabe.de.
Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung) im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden.
Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter (Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen (beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!).
Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer 1.4 verpflichtet, über dieses Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse (möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist.
Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt.
Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit) unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden.
Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren:
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ):
Bedingungen der Auktion:
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Auftragsvergabeverfahren:
Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung:
Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Identifikationsnummer: -
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341977-3800
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Schlichtungsstelle:
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Maßnahme zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung in Borna
Umfang der Auftragsvergabe:
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort:
Weitere Erfüllungsorte
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort: 04552 Borna
NUTS-3-Code: DED52
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 01.04.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.03.2026
Verlängerungen und Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option der Verlängerung um 1 Jahr
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: 1. Optionszeitraum 01.03.2026 - 28.02.2027
Verlängerung - Maximale Anzahl: 1
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen
endet am 06.02.2025 24:00 Uhr.
Es gelten die beiliegenden "Allgemeinen
Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen".
Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB,
insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des
Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den
Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und
durch den Auftraggeber nicht anerkannt.
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende
Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen
Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und
Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt,
führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in
einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ)
und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer
Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen
Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen
erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die
Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes
Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines
Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/
Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe
eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus
dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an.
Bei Einreichung einer "EEE" ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu
beachten. Die "EEE" findet gemäß § 65 Abs. 4 VgV bei der
Vergabe von sozialen und anderen besonderen
Dienstleistungen keine Anwendung und wird in diesen Fällen
nicht als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache
verfasst sein.
Die Vergabeverfahren des Landkreises Leipzig werden
grundsätzlich elektronisch über einen Vergabemanager
(AI-Vergabemanager) und die Vergabeplattform eVergabe.de
abgewickelt ( § 9 Abs. 1 VgV). Voraussetzung für die
elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist
i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter
Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AIBietercockpit
(AI-BC; https://www.bietercockpit.de/). Die Bedienungshinweise (Benutzerhandbuch),
Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen
Systemvoraussetzungen erfahren Sie auch unter http://
www.evergabe.de.
Für die Installation des AI-Bietercockpits und technische Fragen
zur elektronischen Teilnahmewettbewerbs-/Angebotsabgabe
wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der
eVergabe.de GmbH. Dieser steht Ihnen gemäß der
Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 351
41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail:
auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden
Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung
gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und
elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass
die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer
Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann oder
technische Probleme auftreten können. Insbesondere bei der
erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/
Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit
für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der
Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen
des Teilnahmeantrags/Angebots, die zur Verfristung der
Teilnahmeantrags oder Angebots führen, gehen zu Lasten des
Bewerbers/Bieters.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung
bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen
werden können, erfolgt bei Veränderungen (Neuversionierung)
im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per EMail
an unregistrierte Bewerber/Bieter. Es obliegt dem
unregistrierten Bewerber/Bieter, sich selbstständig über
Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der
Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem
Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der
Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor
Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres
Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen
Informationen und die aktuelle Version der Vergabeunterlagen
zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet
werden.
Bei Nachrichten der Vergabestelle an den Bewerber/Bieter
sowie bei der Neuversionierung der Vergabeunterlagen werden
die registrierten Bewerber/Bieter über die bei der
Plattformregistrierung hinterlegte E-Mail-Adresse über deren
Bereitstellung elektronisch informiert. Die Nachricht selbst wird
auf dem Server der eVergabe-Plattform hinterlegt und verbleibt
dort bis Abruf und Herunterladen durch den Bewerber/Bieter
(Bieterpostfach auf der Vergabeplattform). Der Abruf der für den
Bewerber/Bieter bestimmten Nachrichten kann ausschließlich
nach vorheriger Anmeldung im AI-Bietercockpit erfolgen
(beachten Sie hierzu auch die Synchronisationsfunktion!).
Bewerber/Bieter sind gemäß Ziffer 1.4 verpflichtet, über dieses
Nachrichtentool (Bieterpostfach) des AI-Bietercockpits zu
kommunizieren. Es obliegt dem Bewerber/Bieter (registrierten
Nutzer), sich selbstständig und regelmäßig, mindestens einmal
arbeitstäglich, über die Bereitstellung an ihn adressierter
Nachrichten zu informieren (Holschuld) und dafür Sorge zu
tragen, dass die im Benutzerkonto hinterlegte E-Mailadresse
(möglichst funktional und nicht personalisiert) stets aktuell ist.
Das Bieterpostfach und der Bieterbereich der AI
Vergabeplattform sind ausschließlich dem Machtbereich des
Bewerbers/Bieters zuzuordnen. Nachrichten der Vergabestelle
gelten ggü. dem Bewerber/Bieter nach Absendung und
Einstellung auf die Vergabeplattform als zugestellt.
Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen
des Vergabeportals (Bieterbereich/AI-Bietercockpit)
unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de GmbH sowie
ergänzend der Vergabestelle zu melden.
Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils
aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die
Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der
Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom
Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter
Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der
Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis
der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu
einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und
Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu
ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Qualitätskriterium
Konzeptwertung, Beschreibung: Konzeptwertung gemäß Wertungsschema, Gewichtung: 50,00
Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 50,00
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein
Ergebnis
Ergebnisse der Beschaffung:
Zuschlagsstatus:
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt
Eingegangene Einreichungen - Statistik:
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Gewinner 1:
Bieter:
Offizielle Bezeichnung: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Vergabe von Unteraufträgen:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 24.03.2025
Bieter
Offizielle Bezeichnung: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID): DE129514203
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 29
Postleitzahl / Ort: 04103 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: evergabe-leipzig@faw.de
Telefon: +49 3419641534
Fax: +49 3419641540
Unternehmensgröße: Großunternehmen
Der Gewinner ist börsennotiert: Nein