Asphalterneuerung - Beseitigung großflächiger Fahrbahnschäden auf Kreisstraßen im Landkreis Wittenberg

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3139596
Vergabe­nummer
Ö 23/25 B
Veröffentlicht am
11.03.2025 11:40 Uhr
Auftrag­geber
Landkreis Wittenberg
Angebots-/Teilnahmefrist
09.04.2025 11:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name und Anschrift:
Landkreis Wittenberg
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon:
+49 3491806-2833
Fax:
E-Mail:
vergabestelle@landkreis-wittenberg.de
Internet:
www.landkreis-wittenberg.de

b)

Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
Ö 23/25 B

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
schriftlich

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

Kreisstraßen im Landkreis Wittenberg gem. Leistungsverzeichnis (06925)

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Art der Leistung:
Beseitigung großflächiger Fahrbahnschäden auf Kreisstraßen im Landkreis Wittenberg
Umfang der Leistung:
Asphaltfräsen: 20.300 m² Asphaltdecke, 1.200 m² Binderschicht
Einbau: 20.000 m² Asphaltdecke,
200 t Asphaltbinder,
1.200 t Profilausgleich als Asphalttragschicht

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

Vergabe nach Losen:
Nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung:
05.06.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
31.10.2025
weitere Fristen:
Hinweis: Bei dem oben genannten Ausführungsbeginn handelt es sich um einen Richtwert. Ausführliche Hinweise siehe w **)

j) Nebenangebote

nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1956bd68b31-3f4a4bc7d43ba876
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am:
09.04.2025
um:
11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
04.06.2025

p)

Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote:
Vergabestelle s. a)

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin

am:
09.04.2025
um:
11:05
Ort:
Kreisverwaltung Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
in Raum A2-33 erfragen
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und/oder deren bevollmächtigte Vertreter (Vorlage einer Vollmacht erforderlich)

t) geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

VOB/B bzw. siehe Vergabeunterlagen

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Siehe Vergabeunterlagen
Die "Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124)" beinhaltet folgende Angaben:
zu Leistungen in d. letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, d. mit d. zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
zu Arbeitskräften
zu Registereintragungen
zu Insolvenzverfahren u. Liquidation
dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, d.d. Zuverlässigkeit d. Bieters in Frage stellt
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom Bestbieter und seinem/seinen Nachunternehmer/n folgende Unterlagen vorzulegen:
mind. 3 Referenzen entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des maßgeblichen Leistungsumfanges
Arbeitskräfte aus den letzten 2 abgeschlossenen Kalenderjahren
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (soweit eingetragen) u. Eintragung in d. Handwerksrolle bzw. bei d. Industrie- und Handelskammer
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Unbedenklichkeitsbescheinigung d. Berufsgenossenschaft
Weitere Anmerkungen zur Einreichung von Unterlagen siehe *
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Weitere einzureichende Unterlagen und Erklärungen:
Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen:
bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz: Nachunternehmerverzeichnis (Formblatt 233) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und Namen der/des Nachunternehmer/s (in Vergabeunterlagen enthalten).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom Bestbieter und seinem/seinen Nachunternehmer/n folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen:
Erklärungen nach dem TVergG LSA (in den Vergabeunterlagen enthalten)
Weitere Anmerkungen zur Einreichung von Unterlagen:
Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und
Handelskammer) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 6 Monate sein.
Ergänzung für präqualifizierte Unternehmen:
Beabsichtigt ein präqualifizierter Bieter den Einsatz von Nachunternehmen, ist auf gesondertes Verlangen die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124) für diese Nachunternehmen vorzulegen. Auf die Vorlage der in v. g. Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen wird verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände erge-ben, welche zu Zweifeln an der Eignung führen, kann der Auftraggeber die Vorlage dieser
Bescheinigungen dennoch verlangen.
Hinweis zum Ausführungsbeginn:
Entsprechend den Besonderen Vertragsbedingungen ist mit der Ausführung spätestens 7 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens zu beginnen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)

y) Sonstige Angaben

A) Vom Bestbieter und seinem/seinen Nachunternehmer/n sind die auf Verlangen genannten Erklärungen und Nachweise (siehe Punkt w) der Bekanntmachung) verpflichtend nach Aufforderung elektronisch in Textform innerhalb von 5 Werktagen bei der Vergabestelle einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.
B) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.