Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Vergabeart
- Vergabe-ID
- 3094674
- Vergabenummer
- 01/Direkt ÖPNV/M005821750
- Veröffentlicht am
- 18.12.2024 10:36 Uhr
- Auftraggeber
- Landkreis Mansfeld-Südharz
- Angebots-/Teilnahmefrist
EU-weit nach VgV
Vorinformation
Vorinformation
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Vertragspartei und Dienstleister:
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mansfeld-Südharz
Identifikationsnummer: 15087000052
Internet-Adresse (URL): https://www.mansfeldsuedharz.de
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22
Postleitzahl / Ort: 06526 Sangerhausen
NUTS-3-Code: DEE0A
Land: Deutschland
E-Mail: oepnv@lkmsh.de
Telefon: +49 3464535-1515
Fax: +49 3464535-3190
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 17.12.2024
Interne Kennung: 01/Direkt ÖPNV/M005821750
Titel: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Beschreibung: Personenverkehrsleistungen
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 60112000-6
Angaben zum Erfüllungsort:
Postleitzahl / Ort: 06526 Landkreis Mansfeld-Südharz
NUTS-3-Code: DEE0A
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr als Gesamtleistung auf den heutigen Linien 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 410, 411, 412, 413, 414, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 427, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 440, 441, 450, 451, 452, 453, 454, 460, 461, 462, 470, 471, 472, 473, 474, 475, 480, Z1, ZSV1, ZSV2, ZSV3, ZSV4, ZSV5
In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigen Planungsstand auf 5,464 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr.
Dabei behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Einzelfall bestehende Linien in Bedarfsverkehre ganz oder teilweise umzuwandeln und / oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen.
Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öDA bestimmten Rahmen an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an den Nahverkehrsplan in der jeweils gültigen Fassung sowie an andere, nicht vorhersehbare Umstände angepasst werden kann.
Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2lt f der VO (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8 a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, welche Gegenstand des öDA sind und die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinflussen. Die zuständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind.
Der Landkreis Mansfeld-Südharz kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8 a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren:
Auftragsvergabeverfahren:
Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung:
Vorbehaltene Auftragsvergabe:
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Reservierte Vertragsdurchführung:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
oben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung:
Auftragsunterlagen:
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.mansfeldsuedharz.de/unser-service-ihr-ansprechpartner/unsere-aemter#c533
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung:
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: 15087000053
Internet-Adresse (URL): https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0A
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Schlichtungsstelle:
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, § 8 a Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Beschreibung: Personenverkehrsleistungen
Gegenstand ist die Inhouse-Vergabe von Linienverkehrsleistungen gemäß PBefG als Gesamtleistung auf dem Gebiet des Landkreises Mansfeld-Südharz. Dabei behält sich der Auftraggeber die Option vor, im Einzelfall bestehende Linien in Bedarfsverkehre ganz oder teilweise umzuwandeln und / oder diese um entsprechende Angebote zu ergänzen.
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2035
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 8 a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung beim Landkreis Mansfeld-Südharz, Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen, als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.
Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassenden Linienverkehre (siehe Abschnitt 5.1) ausgelöst. Eigenwirtschaftliche Anträge müssen die in dieser Vorinformation genannten Vorgaben erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2 a Satz 2 PBefG). Der Betrieb des oben genannten Linienbündels ist zu dem in Abschnitt 5.1.3. genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegendem Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Der Landkreis geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Vorinformation möglich ist. Aus Sicht des Landkreises bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre.
Die Verkehrsleistungen werden nur als Gesamtleistung vergeben (§ 8 a Abs. 2 Satz 4 PBefG i.V.m. § 13 Abs. 2 a Satz 2 PBefG). Dies gilt auch für eigenwirtschaftliche Anträge. Mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) werden die Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste festgelegt (§ 8 a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Diese mit dem öDA verbundenen Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument des Landkreises Mansfeld-Südharz verbindlich beschrieben.
Dieses Dokument ist öffentlich zugänglich und ist unter:
https://www.mansfeldsuedharz.de/unser-service-ihr-ansprechpartner/unsere-aemter#c533, Öffentlicher Personennahverkehr abrufbar.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorinformation angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1 a PBefG verbindlich zugesichert werden und dem Landkreis Mansfeld-Südharz ein eigener justiziabler und sanktionsbewehrter vertraglicher Anspruch auf die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen aus dieser Vorabbekanntmachung samt Ergänzungsdokument und Anlagen eingeräumt wird. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung wird auf Anfrage vom Landkreis Mansfeld-Südharz zur Verfügung gestellt. Abweichende eigenwirtschaftliche Anträge führen zur Ablehnung.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1370/2007