Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld - Beschaffung eines Wasserfasses

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3075156
Vergabe­nummer
Ö/UVgO/68/278-24/li
Veröffentlicht am
15.11.2024 09:44 Uhr
Auftrag­geber
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Angebots-/Teilnahmefrist
18.12.2024 10:00 Uhr

Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
Ö/UVgO/68/278-24/li

1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:

Name und Anschrift:
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Am Flugplatz 1
06366 Köthen
Deutschland
Telefonnummer:
+49 349660-1197
Telefaxnummer:
+49 349660-1193
E-Mail-Adresse:
katja.schilling@anhalt-bitterfeld.de
Internet-Adresse:
www.anhalt-bitterfeld.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben

2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):

Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung

3. Angebote können abgegeben werden:

elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:

Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:

Art der Leistung:
Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld - Beschaffung eines Wasserfasses
Menge und Umfang:
Wasserfass für einen Unimog inkl. aller anfallenden zusätzlichen Kosten wie Nebenkosten, Montagen, Transport, Entladung, Übergabe, Einweisung
Ort der Leistung:
Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld, Merziener Straße 112,
06366 Köthen (Anhalt)

6. Losaufteilung:

Losweise Vergabe:
Nein

7. Nebenangebote sind

nicht zugelassen

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:

Beginn der Ausführungsfrist:
06.02.2025
Ende der Ausführungsfrist:
21.08.2025
Bemerkung zur Ausführungsfrist:

9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:

unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1931f63c24f-713cd8862f2b5f9f

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:

Angebote sind einzureichen bis:
18.12.2024 10:00
Ablauf der Bindefrist:
04.02.2025

11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:

:

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

:
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B: Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung.

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:

:
a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
(z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer)
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Regis-tereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjah-ren (2021 - 2023), Eigenerklärung reicht aus; Bei Abweichenden Geschäftsjahr sind hier die Umsätze der letzten 3 zurückliegenden Geschäftszyklen zu benennen.
c) aktuelle Referenzliste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten vergleichba-ren Leistungen, mit Angabe des Wertes, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes/-zeitraumes sowie die Benennung des Empfängers
Daneben sind einzureichen:
d) Eigenerklärung zur Eignung
e) TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen.
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die gefor-derten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA
Gemäß § 8 TVergG LSA sind nur vom Bestbieter die Erklärungen und Nachweise vorzule-gen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln.
8 Abs. 2 Nr. 3 TVergG LSA weist darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Einreichung der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise, dass Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 TVergG LSA mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten.
Werden die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der ge-nannten Frist vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA zwingend von der Wertung auszuschließen.
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen.
Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra-gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Ver-leiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

14. Angabe der Zuschlagskriterien:

Der niedrigste Preis:
Ja

15. Sonstiges:

15.1
Seit 01. März 2023 gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Sachsen-Anhalt sowie das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt. Das Landesvergabegesetz LSA vom 19. November 2012 ist somit außer Kraft getreten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt und der UVgO mit Abgabe eines Angebotes Bestandteil der hier
betreffenden Ausschreibung sind. Es gilt deutsches Recht.
15.2
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
15.3
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
15.4
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
15.5
Die Zuschlagserteilung ist möglich 7 Werktage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Werktagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 19 Abs. 4 TVergG).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 19 Abs. Nr. 4 TVergG).