S 83 Ausbau südlich Meißen, Stützwand 6, OP IngBW, Lph. 8 inkl. Besondere Leistungen

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
3067923
Vergabe­nummer
30-L055-24
Veröffentlicht am
07.11.2024 09:54 Uhr
Auftrag­geber
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Angebots-/Teilnahmefrist
17.12.2024 10:00 Uhr

EU-weite Ausschreibung nach VgV
Offenes Verfahren

Vertragspartei und Dienstleister

Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Identifikationsnummer: 14-0706002LASUV01-45_
Internet-Adresse (URL): www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de
Telefon: 000
Fax: +49 35181391099
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein

Verfahren

Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: 30-L055-24
Titel: S 83 Ausbau südlich Meißen, Stützwand 6, OP IngBW, Lph. 8 inkl. Besondere Leistungen
Beschreibung: S 83 Ausbau südlich Meißen, Stützwand 6, OP IngBW, Lph. 8 inkl. Besondere Leistungen
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 71300000-1
Angaben zum Erfüllungsort:
Postleitzahl / Ort: 01662 Meißen
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Ausschlussgründe:
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt.
Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften:
Verfahren:
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID NL Meißen: 14-0706036LASUV04-63.

Beschaffungsinformationen (allgemein)

Vergabeverfahren:
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ):
Bedingungen der Auktion:
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Auftragsvergabeverfahren:
Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Eignungskriterien:
Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: -zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 (1) Nr. 1 bis 10, 123 (4) Nr. 1 GWB
fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 124 (1) Nr. 2, 124 (1) Nr. 7 GWB
fakultative Ausschlussgründe gem. § 42 (1) VgV
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe: für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 0,5 Mio. €
(Maximierung der Ersatzleistungen bei mehreren Versicherungsfällen in einem Jahr: mindestens das Zweifache der Versicherungssumme)
Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Unternehmensbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (2019 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Es sind mindestens eins, maximal drei ausgewählte vergleichbare Referenzprojekte anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter sind folgende Leistungsbestandteile:
Objektplanung Ingenieurbauwerke (OP IngBW) gemäß § 43, Lph. 8 i. V. m. Anlage 12 HOAI für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen >= 0,5 Mio. € netto
Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. Anlage 13 HOAI für Um- oder Ausbau einer Bundesfern-, Staats-/Landes- oder Kreisstraße und einem Bauvolumen >= 0,5 Mio. € netto
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderung:
Die geforderten Referenzprojekte müssen mind. folgenden Inhalt haben:
kurze Beschreibung des Projektes
kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der HOAI-Leistungsphasen
Auftragsvolumen der Referenzleistung
Ansprechpartner des Auftraggebers
Leistungszeitraum
Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
2. Techn. Ausstattung und Qualitätssicherung, § 46 (3) Nr. 9 VgV:
Mindestanforderungen an die Geräte und techn. Ausstattung:
iTWO oder gleichwertige AVA-Software
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
3. Personal
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte (§ 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV):
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters werden hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte bestimmte Studien- und Ausbildungsnachweise
sowie Referenzen verlangt (§ 46 (3) Nr. 6 VgV):
Mindestanforderungen Fachbereich 1 - Teil: BOL IngBW
Berufsabschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master) und mindestens drei Jahre Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter
Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/Master) mit Berufserfahrungen von mindestens fünf Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauoberleiter
Fachspezifisches Referenzprojekt: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph. 8 Bauoberleitung für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen >= 0,5 Mio. € netto
Mindestanforderungen Fachbereich 2 - Teil: BÜ IngBW
Berufsababschluss und Berufserfahrung: Abgeschlossene Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) mit Studienabschluss Bauingenieurwesen (Diplom/Master/Bachelor)
Alternativ: andere abgeschlossene Fachausbildung an einer TU, FH oder BA (Diplom/Master/Bachelor) mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder
Bauoberleiter
Alternativ: abgeschlossene Fachausbildung als staatlich geprüfter Techniker, Fachrichtung Bautechnik mit Berufserfahrung von mindestens drei Jahren Baustellenpraxis im Verkehrswegebau/Brückenbau als Bauüberwacher oder
Bauoberleiter
Fachspezifisches Referenzprojekt: Örtliche Bauüberwachung für Neubau Brückenbauwerk und einem Bauvolumen >= 0,5 Mio. € netto
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden.
Weiteres siehe Unterlage Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung:
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Vorbehaltene Auftragsvergabe:
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen:
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Reservierte Vertragsdurchführung:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID NL Meißen: 14-0706036LASUV04-63.
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (AVB F-StB 2022).
Elektronische Rechnungsstellung:
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
oben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung:
Fristen I:
Frist für den Eingang der Angebote: 17.12.2024 10:00 Uhr
Bindefrist:
Laufzeit in Tagen: 42 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote:
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 17.12.2024 10:00 Uhr
Zusätzliche Informationen: Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Ort der Angebotsöffnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden
Einreichungsmethode:
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Auftragsunterlagen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-192c3713ddb-6a527b101fa8efba
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung:
Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Identifikationsnummer: keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl / Ort: 04013 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax.: +49 3419771049
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Identifikationsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Internet-Adresse: (URL) https://www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de
Telefon: +49 35181391313
Fax.: +49 35181391099
Schlichtungsstelle:

Beschaffungsinformationen (speziell)

Vergabeverfahren:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 8, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders geeignet für Freiberufler
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 10.02.2025 Enddatum der Laufzeit: 30.09.2025
Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen:
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Preis, Beschreibung: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebots. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehender Regelungen die niedrigste Wertungssumme aufweist., Gewichtung: 100,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein