Beschaffung Tank- und Servicekarten

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
3063438
Vergabe­nummer
14-0134/127/40
Veröffentlicht am
30.10.2024 11:00 Uhr
Auftrag­geber
Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Angebots-/Teilnahmefrist
10.12.2024 10:00 Uhr

EU-weite Ausschreibung nach VgV
Offenes Verfahren

Vertragspartei und Dienstleister

Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Internet-Adresse (URL): https://www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de
Telefon: +49 35181390
Fax: +49 35181391099
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein

Verfahren

Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: 14-0134/127/40
Titel: Beschaffung Tank- und Servicekarten
Beschreibung: Beschaffung Tank- und Servicekarten
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifikation:
CPV-Code Hauptteil: 63712600-9
Weitere CPV-Code Hauptteile: 30163100-0
Ort der Leistungserbringung:
NUTS-3-Code: DED2E
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen:
Ausschlussgründe:
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt.
Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
Grenzüberschreitendes Recht:
Verfahren:
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich
zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer
Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der Nachunternehmen einschließlich ggf. vorhandener PQNummern
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert und erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter Leitweg-ID Zentrale: 14-0706002LASUV01-45

Beschaffungsinformationen (allgemein)

Zweck:
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ):
Auktionsbedingungen:
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Vertragsvergabesystem:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Ausschreibungsbedingungen:
Auswahlkriterien:
Eignung zur Berufsausübung: - zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 (1) Nr. 1 bis 10, 123 (4) Nr. 1 GWB
fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 124 (1) Nr. 2, 124 (1) Nr. 7 GWB
fakultative Ausschlussgründe gem. § 42 (1) VgV
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen
Mindestanzahl geeigneter Referenzen: 3
Informationen über verspätete Einreichungen:
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Informationen über Wiederholungen:
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen an die Auftragsausführung:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert und erfolgt über das
Bundesportal OZG-RE im XRechnungs-Format unter der Leitweg-ID Zentrale: 14-0706002LASUV01-45.
Anforderungen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
oben genannte Kontaktstelle
Angaben zur Einreichung:
Fristen I:
Frist für den Eingang der Angebote: 10.12.2024 10:00 Uhr
Gültigkeit der Angebote:
Laufzeit in Tagen: 51 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Informationen über die öffentliche Öffnung:
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 10.12.2024, 10:00
Einreichungsformat:
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-192945aa81b-2e50d6ef7ab6f103
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc Kommunikationskanal:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
Überprüfung:
Fristen für die Überprüfung:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Überprüfungsstelle:
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl / Ort: 04013 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax.: +49 3419771049
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt:
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Internet-Adresse: (URL) https://www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de
Telefon: +49 35181391313
Fax.: +49 35181391099
Schlichtungsstelle:

Beschaffungsinformationen (speziell)

Zweck:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Bereitstellen von Tank- und Servicekarten für ca. 120 Dienstfahrzeuge des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art des Auftrags:
Art der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit:
Beginn: 01.04.2025 Ende: 31.03.2027
Verlängerung des Vertrags:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Es besteht eine Option auf Verlängerung der Leistung bis 31.03.2029. Diese wird wirksam, wenn nicht bis spätestens zum 01.03.2027 die Kündigung seitens des Auftraggebers erfolgt.
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen:
Ausschreibungsbedingungen:
Zuschlagskriterien:
Preis, Gewichtung: 100,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein