Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Vergabe-ID
- 3028182
- Vergabenummer
- 32-B016-23
- Veröffentlicht am
- 01.09.2024 11:10 Uhr
- Auftraggeber
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 04.12.2024 10:00 Uhr
EU-weite Ausschreibung nach VgV
Offenes Verfahren
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Internet-Adresse (URL): https://www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@lasuv.sachsen.de
Telefon: 000
Fax: +49 35181391099
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: 32-B016-23
Titel: Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen
Beschreibung: Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundes- und Staatsstraßen in Sachsen
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifikation:
CPV-Code Hauptteil: 72230000-6
Weitere CPV-Code Hauptteile: 48100000-9
Ort der Leistungserbringung:
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen:
Ausschlussgründe:
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: "Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt.
Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen."
Grenzüberschreitendes Recht:
Verfahren:
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich
zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer
Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder
wirtschaftlichen Eignungsleihe
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Besondere Erklärung des Bieters (Nachweis der
Betriebshaftpflichtversicherung)
Ergänzung des Verzeichnisses der
Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnisses der
Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der
Nachunternehmen einschließlich ggf. vorhandener PQNummern
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Zweck:
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ):
Auktionsbedingungen:
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Vertragsvergabesystem:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Ausschreibungsbedingungen:
Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach § 45 (1) i. V. m. (4) Nr. 4 VgV:
Der Bieter hat für die letzten drei Geschäftsjahre (2021 bis 2023) folgenden Mindestumsatz pro Geschäftsjahr nachzuweisen:
756.300 € netto in Summe
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Unternehmensbezogene Referenzen
Von dem Bieter/der Bietergemeinschaft sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2021 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen. Die Referenzen können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft sind folgende Leistungsbestandteile:
Lieferung und Einrichtung eines Verkehrsrechners für Lichtsignalanlagen bzw. einer Lichtsignalsteuerungszentrale.
Hierfür wird gefordert, dass durch den Bieter mindestens zwei LSA-Verkehrsrechner bzw. Lichtsignalsteuerungszentralen installiert worden sind, und dass diese seit mindestens zwei Jahren in Betrieb sind.
Es müssen mindestens an einem dieser beiden Verkehrsrechner mindestens 500 Lichtsignalanlagen angebunden sein und einer der Verkehrsrechner muss in einer Stadt installiert worden sein, die der KRITIS-Verordnung unterfällt (Kommune > 500.000 Einwohner).
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Weitere Mindestanforderung:
Die geforderten Referenzbestätigungen/Referenzbescheinigungen müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
kurze Beschreibung des Projektes
kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
Auftragsvolumen der Referenzleistung
Ansprechpartner des Auftraggebers
Leistungszeitraum
2. Geschäftstätigkeit
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens vier Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter auf dem Markt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Der Nachweis erfolgt über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsusübung in Form von Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Informationen über verspätete Einreichungen:
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt,
erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Informationen über Wiederholungen:
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen an die Auftragsausführung:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert und erfolgt
über das Bundesportal OZG-RE im XRechnungs-Format unter
der Leitweg-ID Zentrale: 14-0706002LASUV01-45.
Anforderungen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
oben genannte Kontaktstelle
Angaben zur Einreichung:
Fristen I:
Frist für den Eingang der Angebote: 04.12.2024 10:00 Uhr
Gültigkeit der Angebote:
Laufzeit in Tagen: 75 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Informationen über die öffentliche Öffnung:
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 04.12.2024, 10:00
Einreichungsformat:
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1916f0b75e8-7e90312f7210ae05
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc Kommunikationskanal:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung:
Fristen für die Überprüfung:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Überprüfungsstelle:
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl / Ort: 04013 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax.: +49 3419771049
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt:
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Internet-Adresse: (URL) https://www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Postleitzahl / Ort: 01099 Dresden
NUTS-3-Code: DED21
Land: Deutschland
E-Mail: rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de
Telefon: +49 35181391313
Fax.: +49 35181391099
Schlichtungsstelle:
Beschaffungsinformationen (speziell)
Zweck:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Gegenstand des Vorhabens sind insbesondere (gemäß EVB-IT-Erstellungsvertrag):
Überlassung der LStZ-Software auf Dauer, ggf. inkl. Customizing und/oder Anpassung auf Quellcodeebene
Installation und Einrichtung der Software auf vorhandener bzw. beigestellter Hardware des AG
Erstversorgung der LStZ für zunächst 60 LSA und Herstellen der Betriebsbereitschaft
Test und Inbetriebnahme
Schulung und Dokumentation
Systempflege
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art des Auftrags:
Art der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit:
Verlängerung des Vertrags:
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag enthält optionale Leistungen, welche gesondert vom AG beauftragt werden:
Pflegeleistungen (Softwarepflege) werden als optionale Leistungspositionen im LV berücksichtigt, welche nicht sofort bezuschlagt werden. Diese werden gemäß der jeweils angebotenen Preise gesondert beauftragt, sofern dem AG hierfür erforderliche Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (näheres Ziffer 2.2.1 Leistungsbeschreibung)
Sonstige Leistungen (Anbindung und Versorgung weiterer LSA) werden als optionale Leistungspositionen im LV berücksichtigt, welche erst nachträglich in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und der notwendigen LSA-seitigen Anpassungen beauftragt werden (näheres Ziffer 2.2.3 Leistungsbeschreibung)
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen.
Die optionalen Leistungen gehen in voller Höhe in die Wertung ein.
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen:
Ausschreibungsbedingungen:
Zuschlagskriterien:
Qualitätskriterium
Name: Funktionsumfang & Bedienkomfort, Gewichtung: 70,00
Preis, Gewichtung: 30,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein