B 156 Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4. BA, Los 3 Straßenbau
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Vergabe-ID
- 3076832
- Vergabenummer
- 053/2024
- Veröffentlicht am
- 19.11.2024 10:20 Uhr
- Auftraggeber
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 19.12.2024 10:00 Uhr
EU-weite Ausschreibung nach VOB
Offenes Verfahren
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Identifikationsnummer: 14-0706044LASUV02-47
Internet-Adresse (URL): www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 19
Postleitzahl / Ort: 02625 Bautzen
NUTS-3-Code: DED2C
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe.NL-Bautzen@lasuv.sachsen.de
Telefon: +49 3591 6480
Fax: +49 35916841119
Art des öffentlichen Auftraggebers: Obere, mittlerer und untere Landesbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: 053/2024
Titel: B 156 Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4. BA, Los 3 Straßenbau
Beschreibung: B 156, Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4.BA, Los 3 Straßenbau
Art des Auftrags: Bauleistung
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 45233100-0
Angaben zum Erfüllungsort:
Postleitzahl / Ort: 02694 B 156, Ausbau nördlich Niedergurig bis Sdier 4.BA, Los 3 Straßenbau
NUTS-3-Code: DED2C
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Ausschlussgründe:
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: "Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt.
Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu täti
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften:
Verfahren:
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen:
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren:
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ):
Bedingungen der Auktion:
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Auftragsvergabeverfahren:
Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Eignungskriterien:
Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmer Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder sich das Unternehmen in der Liquidation befindet. Erklärung dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
Eigenerklärung Verordnung (EU) Nr. 833_2014
Nachweise dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden
Nachweis dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist
Nachweis zur Eintragung in das berufsregister des Sitzes oder Wohnsitz und in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industri- und Handwerkskammer
Näheres gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
a) Angaben des Mindestjahresumsatzes des Unternhemens
b) Angaben des Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Von den AG bestätigte Angaben über die Ausführung von leistungen in den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist
Angaben über dier Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen KalenderjJahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Angaben welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen im Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
Angabe der Namen und Vorlage der Verpflichutngserklärung der im entsprechenden Verzeichnis aufgeführten Unterauftragnehmer
Näheres gemäß Auftragsunterlagen
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung:
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot vorzulegen:
HVA B-StB Eigenerklärung Eignung mit den Angaben zur Eignung nach § 6a (2) VOB/A falls keine Eignung nach § 6b (1) VOB/A vorhanden bzw. die PQ-Qualifizierung nicht einschlägig ist oder alternativ einheitliche Europäische Eigenerklärung.
HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
Bieterangabenverzeichnis
Auf Verlangen der Vergabestelle:
HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (nur bei EU-Verfahren)
Ergänzung des Formblatts HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer
Eigenerklärung Verordnung (EU) Nr. 833_2014
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (2 Stück innerhalb der letzten 4 Jahre)
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer; Angaben nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmer.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Angaben nach § 6a Abs. 2 VOB/A im Angebotsschreiben die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind.
Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M). Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt
Nachweis über die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)"
Biertererklärung Markierungsstoffe
Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ)
Nachweis zum RL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen
Nachweis der Qualifikation und Eignung für die Kampfmittelsuche und - räumung im Freistaat Sachsen, indem die entsprechenden Voraussetzungen nach dem SprenG zu erfüllen sind (Erlaubnis nach § 7 und Inhaber vom Befähigungsnachweis nach § 20)
Gütezeichen Kanalbau AK 3
Weitere Nachweise: siehe Vergabeunterlagen
Vorbehaltene Auftragsvergabe:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen:
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Reservierte Vertragsdurchführung:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geforderte Kauionen und Sicherheiten:
Es ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/ oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Abschlagszahlungen und Schlusszahungen nach VOB/B
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Elektronische Rechnungsstellung:
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
oben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung:
Fristen I:
Frist für den Eingang der Angebote: 19.12.2024 10:00 Uhr
Bindefrist:
Laufzeit in Tagen: 100 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote:
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 19.12.2024 10:00 Uhr
Ort der Angebotsöffnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Bautzen
Käthe-Kollwitz-Straße 19
02625 Bautzen
Einreichungsmethode:
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Auftragsunterlagen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1931a6829b7-66f2758542fee0f8
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung:
Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Identifikationsnummer: DE 287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl / Ort: 04013 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax.: +49 3419771049
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Identifikationsnummer: 14-0706044LASUV02-47_
Internet-Adresse: (URL) www.lasuv.sachsen.de
Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 19
Postleitzahl / Ort: 02625 Bautzen
NUTS-3-Code: DED2C
Land: Deutschland
E-Mail: rechtsbehelfsauskunft@lasuv.sachsen.de
Telefon: +49 35181391313
Fax.: +49 35916841119
Schlichtungsstelle:
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Großräumige Umleitungen 2 Stück
Verkehrssicherung Bauphasen mit LSA 21 Stück
Streckenumleitungen herstellen und Rückbauen 4.900 m2
Wildschutzzaun herstellen 2.500 m
Wurzelstöcke roden 188 Stück
Entwässerungsleitungen ausbauen DN 250 - 1.000 700 m
Asphalt fräsen 25.100 m2
Pechhaltige Befestigung aufnehmen 25.500 m2
Oberbodenabtrag und Andeckung 4.500 m3
Oberbodenabtrag und Verwertung 8.300 m3
Nassansaat 19.000 m2
Bankett abtragen 1.580 m3
Schicht ohne Bindemittel ausbauen 9.800 m3
Bodenaushub 10.750 m3
Boden liefern und einbauen 22.450 m3
Bodenaustausch 3.950 m3
Sickerleitungen DN 80 bis 200 5.850 m
Kunststoffschächte DN 400 - 600 90 Stück
Straßenabläufe 63 Stück
Kunststoffrohrleitungen DN 100 - 300 1.042 m
Betonrohrleitungen DN 400 - 600 345 m
Betonfertigteilschächte DN 1.000 26 Stück
Bankett herstellen Breite 0,75 -1,50 m 10.550 m2
Frostschutzschicht 0/45 herstellen 25.650 m3
Asphalttragschichten herstellen 37.780 m2
Asphaltbinderschichten herstellen 26.970 m2
Asphaltdeckschichten herstellen 33.800 m2
Bordsteine Naturstein 1.420 m
Klebebordstein Naturstein 160 m
Betonsteinpflaster 2.490 m2
Endmarkierung herstellen 12 cm breit 8.410 m
Beschilderung herstellen 111 Stück
Fahrzeugrückhaltesysteme SE 940 m
Amphibienleiteinrichtung 2.250 m
Kleintierdurchlass 1,00 x 0,75 56 m
Fischotterdurchlass 2 Stück
Wartehaus Bushaltestelle 3 Stück
Straßenbeleuchtung Masten 11 Stück
Straßenbeleuchtung Kabel 450 m
Energiekabelverlegung Grabenherstellung 2.580 m3
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 14.04.2025 Enddatum der Laufzeit: 03.07.2026
Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Beginn frühestens: 10.03.2025
Beginn spätestens: 14.04.2025
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Preis, Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen., Gewichtung: 100,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein