Druck- und Kopiertechnik für das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Vergabe-ID
- 3058715
- Vergabenummer
- 11-0452/892
- Veröffentlicht am
- 21.10.2024 10:28 Uhr
- Auftraggeber
- Landesamt für Geobasisinformation Sachsen
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 03.12.2024 12:00 Uhr
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Bereich/Abteilung: Vergabestelle/Abteilung 1; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099 ; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: Vergabestelle@geosn.sachsen.de; Telefonnummer: +49 35182831120; Fax: +49 35182836110; Internetadresse: www.landesvermessung.sachsen.de ; Postfach: 100244; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de
d) Art und Umfang der Leistung: Im Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen werden insgesamt acht netzwerkfähige DIN A3-Hybrid Druck-Kopier-Scan-Geräte (Leistungsklasse 1), sowie sechs DIN A4 Multifunktions-geräte (Leistungsklasse 2) eingesetzt.
Die Geräte sollen abgelöst und durch technologisch angepasste und in das Netzwerk integrierbare Druck- und Kopiertechnik ersetzt werden.
Beabsichtigt ist daher, zum 01.04.2025 einen Mietvertrag sowie einen Vertrag über die Instandhaltung von Druck- und Kopiertechnik mit einer Mindestvertragsdauer von 60 Monaten auszuschreiben.
Um eine übergangslose Umstellung gewährleisten zu können, muss die neue Druck- und Kopiertechnik bereits Ende März 2025 geliefert und installiert werden.
Der Mietvertrag soll ebenfalls den kostenlosen Tausch der Tonerpatronen beinhalten.; Orte der Leistungserbringung: Ort der Leistungserbringung 1: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Ort der Leistungserbringung 2: Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Geobasisinformation Sachsen; Straße, Hausnummer: Olbrichtplatz 3; Postleitzahl: 01099; Ort: Dresden; Land: Deutschland
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.04.2025; Ende: 31.03.2030
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Angebotsfrist: 03.12.2024, 12:00 Uhr; Bindefrist: 15.02.2025
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Miete:
Der Auftragnehmer wird ab Abnahme die Pauschalmonatsmiete der ausgeschriebenen Geräte
gemäß seinem Gebot vierteljährlich zum Ersten des zweiten Vierteljahresmonats in Rechnung
stellen. Mit dieser Vergütung sind neben der Überlassung der Mietgegenstände gem. Pkt. 4
sämtliche Kosten, insbesondere Reisekosten, Nebenkosten, Versandkosten, Mehraufwendungen und alle übrigen Ausgaben des Auftragnehmers abgegolten.
Ebenfalls sind die Kosten für Lieferung, Aufstellung, Installation, Urheberrechtsabgabe und
Einweisung sowie Abbau und Rücktransport zum Vertragsende im Mietpreis enthalten.
Die Zahlung der ersten Mietpauschale erfolgt nach Erfüllung des Vertrages einschließlich
Abnahme binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber. Dies
gilt für Begleichung von Rechnungen auf Grundlage eines abgeschlossenen BVB Miet-
vertrages. Nach Beendigung des Mietvertrages übernimmt der Vermieter den Rücktransport der Mietsache.
Der Rücktransport umfasst Abbau, Verpackung sowie Abtransport der Systeme.
Vor dem Abbau sind die Systeme auf die Werkseinstellungen zurückzuführen.
Instandhaltung:
Der Auftragnehmer wird ab Abnahme die Pauschale für die Instandhaltung der ausgeschriebenen Geräte gemäß seines Gebotes vierteljährlich zum Ersten des zweiten Vierteljahresmonats in Rechnung stellen. Mit dieser Vergütung sind neben den vereinbarten Serviceleistungen gem. Pkt. 4 sämtliche Kosten wie Reisekosten, Nebenkosten, Versandkosten, Mehraufwendungen und alle übrigen Ausgaben des Auftragnehmers abgegolten.
Die Zahlung der ersten Instandhaltungspauschale erfolgt nach Inbetriebnahme einschließlich Abnahme binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber. Dies gilt für Begleichung von Rechnungen auf Grundlage eines abgeschlossenen EVB-IT Instandhaltungsvertrages.
Klickkosten:
Leistungsklasse 1
Die Erstellung von 13.000 farbigen Drucken/Kopien sowie 28.000 s/w Drucken/Kopien pro Monat für alle insgesamt 8 DIN A3-Geräte wird als Gesamtverbindlichkeit vereinbart, als monatlicher Abschlag angesetzt und ist im Pauschalmietpreis enthalten. Der Mehrbedarf an Drucken/
Kopien wird effektiv per Zählerstand abgerechnet, d. h. jede(r) Druck/Kopie über die Anzahl
von 13.000 farbigen Drucken/Kopien bzw. 28.000 s/w Drucken/Kopien pro Monat hinaus
wird abgerechnet.
Die Abrechnung des tatsächlichen Kopiervolumens erfolgt einmal jährlich nachträglich anhand
der Zählerstandmeldung an den Auftragnehmer. Die Zählerstandmeldung erfolgt schriftlich
durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer jeweils bis zum dritten Werktag des folgenden
Abrechnungsquartals.
Eine Seite Kopie/Druck in Format DIN A 3 ist wie zwei Seiten Format DIN A 4 und eine Duplex-
Seite wie zwei Simplex-Seiten abzurechnen.
Das Freivolumen wird innerhalb des Abrechnungsjahres vorgetragen und verrechnet. Nicht ver-brauchtes Freivolumen wird als Guthaben kumuliert vorgetragen und mit künftigen Mehrvolumen über den Gesamtjahresverbrauch verrechnet.
Übersteigt die Gesamtanzahl 41.000 Drucke/Kopien pro Monat (13.000 farbig/28.000 s/w) er-folgt die Berechnung zusätzlicher Drucke/Kopien (Mehrvolumen) wie vereinbart.
Leistungsklasse 2
Die Erstellung von 1.000 farbigen Drucken/Kopien sowie 4.500 s/w Drucken/Kopien pro Monat
für alle insgesamt 6 DIN A4-Geräte wird als Gesamtverbindlichkeit vereinbart, als monatlicher
Abschlag angesetzt und ist im Pauschalmietpreis enthalten. Der Mehrbedarf an Drucken/Kopien
wird effektiv per Zählerstand abgerechnet, d. h. jede(r) Druck/Kopie über die Anzahl von 1.000
farbigen Drucken/Kopien bzw. 4.500 s/w Drucken/Kopien pro Monat hinaus wird abgerechnet.
Die Abrechnung des tatsächlichen Kopiervolumens erfolgt einmal jährlich nachträglich anhand
der Zählerstandmeldung an den Auftragnehmer. Die Zählerstandmeldung erfolgt schriftlich
durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer jeweils bis zum dritten Werktag des folgenden
Abrechnungsquartals.
Eine Duplex-Seite ist wie zwei Simplex-Seiten abzurechnen.
Das Freivolumen wird innerhalb des Abrechnungsjahres vorgetragen und verrechnet. Nicht verbrauchtes Freivolumen wird als Guthaben kumuliert vorgetragen und mit künftigen Mehrvolumen über den Gesamtjahresverbrauch verrechnet.
Übersteigt die Gesamtanzahl 5.500 Drucke/Kopien pro Monat (1.000 farbig/4.500 s/w) erfolgt
die Berechnung zusätzlicher Drucke/Kopien (Mehrvolumen) wie vereinbart.
Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung erhält der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung entsprechende Hinweise und Erläuterungen zur Beachtung.
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Mit dem Angebot sind Nachweise und Erklärungen zur Eignung der Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer einzureichen. Zu den Eignungskriterien zählen die:
1. Fachkunde,
2. Leistungsfähigkeit und
3. Zuverlässigkeit.
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist für jeden Bieter, jeden Teil-nehmer der Bietergemeinschaft und jeden Nachunternehmer einzureichen bzw. zu erklä-ren:
- der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Nachweis der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL),
oder
der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
oder
eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur-sprungs- oder Herkunftslandes des Bieters, des Teilnehmers der Bietergemeinschaft oder des Nachunternehmers (nicht älter als 3 Monate),
- der Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei Jahren unter Verwendung der Anlage 1,
- der Mindestjahresumsatz und Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der zurückliegenden drei Jahre unter Verwendung der Anlage 1,
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bieter-gemeinschaft und für jeden Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 2 zu erklä-ren:
- den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozial-versicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen,
-
- die Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflich-ten nach dem Mindestlohngesetz bzw. vergleichbare Standards im Herkunfts-land des Bieters werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Aus-schluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleis-tungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor.
- mein/unser Unternehmen befindet sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation
- ich bin/wir sind uns bewusst, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben können.
Außerdem ist für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für je-den Nachunternehmer unter Verwendung der Anlage 3 die Eigenerklärung im Zusam-menhang mit den Sanktionen der EU gegenüber Russland einzureichen.
Mit dem Angebot hat jeder Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft der Vertre-tungsberechtigte der Bietergemeinschaft darüber hinaus
- das Preisangebot unter Verwendung der Anlage 4 mit dem Angebot einzu-reichen,
- im Falle einer Bietergemeinschaft ein Verzeichnis aller Teilnehmer der Bieterge- meinschaft beizufügen und einen Vertretungsberechtigten für die Bietergemein-schaft ebenso zu benennen,
- Nachunternehmer zu benennen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen