Umgestaltung Busbahnhof zur ÖPNV-Verknüpfungsstelle Borna
- Vergabeart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Vergabe-ID
- 2865296
- Vergabenummer
- 391/2023
- Veröffentlicht am
- 21.12.2023 09:56 Uhr
- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Borna
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 18.03.2024 12:00 Uhr
Nationale Ausschreibung
VgV
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
391/2023
Umgestaltung Busbahnhof zur ÖPNV-Verknüpfungsstelle Borna
Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin
Organisationen
Organisationen
ID – Unternehmen: ORG-0001
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Borna
Registrierungsnummer: DE155916172
Internet-Adresse: https://www.borna.de
Adresse
Postanschrift: Markt 1
Ort: Borna
Postleitzahl: 04552
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: die STEG Stadtentwicklung GmbH
E-Mail: vergabe.steg@steg.de
Telefon: 0049351255180
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
Federführendes Mitglied: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
ID – Unternehmen: ORG-0002
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Adresse
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 000
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
Federführendes Mitglied: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
ID – Käufer: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de
Verfahren
Zweck
Vorherige Bekanntmachung
-:
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VgV
Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.
Beschreibung
Interne Kennung: 391/2023
Titel: Umgestaltung Busbahnhof zur ÖPNV-Verknüpfungsstelle Borna
Beschreibung: Umgestaltung Busbahnhof zur ÖPNV-Verknüpfungsstelle Borna
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Hauptklassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Ort: Borna
Postleitzahl: 04552
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Beschreibung: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Insolvenz
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beschreibung: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Grenzüberschreitendes Recht
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Verfahren
Verfahren
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. den §§ 17 Abs. 1, 74 VgV und §§ 97 ff. GWB durchgeführt. Das Verfahren wird in mehreren Stufen gemäß § 17 VgV durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Losverteilung
Höchstzahl an Losen
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
Posten
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0001
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Verkehrsplanung gemäß § 45 ff. i.V. mit Anlage 13.1 HOAI
Beschreibung: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 5 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 6 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 5 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen:
Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 5 des § 47 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt)
3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung):
- LPH 5: Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans gemäß § 26 HOAI
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 6 und 7 des § 47 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt)
3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt)
Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 3. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 8 des § 47 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13.1 HOAI zu den § 47 Abs. 2 und § 48 Abs. 5 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten):
- LPH 8: Kostenkontrolle
- LPH 8: Prüfen von Nachträgen
- LPH 8: Erstellen von Bestandsplänen
- LPH 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13.1 HOAI dazugehörigen Aufgaben
- LPH 8: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis und den Konstruktionsplänen
3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung):
- LPH 8: Ökologische Baubegleitung gemäß den allgemein geltenden rechtlichen und fachlichen Standards
- LPH 8: Mitwirkung und Koordinierung des Busbetriebes während der Bauzeit.
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Art des Auftrags
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
Ort: Borna
Postleitzahl: 04552
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Freitag, 24.05.2024
Enddatum: Donnerstag, 31.12.2026
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
Beschreibung: Eine Beauftragung der LPH 6 bis 9 erfolgt optional.
Stufe 1:
Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung)
- LPH 5: Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans gemäß § 26 HOAI
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung)
- LPH 8: Ökologische Baubegleitung gemäß den allgemein geltenden rechtlichen und fachlichen Standards
- LPH 8: Mitwirkung und Koordinierung des Busbetriebes während der Bauzeit
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Ausschreibungsbedingungen
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C)
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
- Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D)
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro (Los 1) bzw. 0,5 Mio. Euro (Los 2) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.11.2022 ausgestellt worden sein.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemein-schaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemein-schaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflich-tungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung gemäß der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
- Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie optional der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B)
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist für beide Lose optional nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis der fachlichen Eignung (Formblatt 3)
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe einer Referenzleistung (Formblatt 3) sowie durch Angaben zum Projektteam (formlos) zu führen. Im Folgenden werden die geforderten Nachweise aufgeschlüsselt: 1. Referenz: Umsetzung eines Vorhabens mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 3)
Der Auftraggeber fordert von den Bietern beider Lose, dass eine Referenz entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen:
Los 1: Leistungsbild Verkehrsanlagen: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 5 bis 8 entsprechend Anl. 13.1 HOAI, Bruttobaukosten Verkehrsanlagen: mindestens 2,0 Mio. € brutto
Los 2: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 5 bis 8 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten Anlagengruppen 4 und 5: mindestens 100 T € brutto
Als Mindestanforderung gilt:
- Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.12.2019
- losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung)
Das Formblatt 3 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
2. Projektteam (formlos)
Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 und 2 müssen mit dem Angebot eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können.
Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten:
- Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen:
- Projektleiter (Mindestanforderung)
- Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung)
- Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Planung
- Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8)
- Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall.
- Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers, sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben.
Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50 Punkte (75 %): Die eingereich-ten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet.
Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Kandidaten
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Vergabekriterien
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung (25,00 %)
Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 07/2026 fertiggestellt zu haben. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt im laufenden Betrieb unter Nutzung von Ersatzhaltestellen. Die Koordinierung dieser Haltstellen ist zu berücksichtigen. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten:
- Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der
- Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind,
- Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und Organisation von Baustelleneinrichtung, Baustellenbetrieb unter parallelem Betrieb der Ersatzhaltestellen
- Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase
- Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort
- Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind
Der Bieter hat eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen einzureichen. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes.
Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereich-ten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unter-lagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsan-satz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte
(25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufge-zeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Parameter der Zuschlagskriterien
Nummer des Zuschlagskriteriums: 25
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Art: Qualität
Beschreibung: Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 3) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenz-projektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftrag-geber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten:
- Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert?
- Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber?
- Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?
- Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind
Der Bieter hat eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen einzureichen. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Dar-stellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständ-lich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Parameter der Zuschlagskriterien
Nummer des Zuschlagskriteriums: 30
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Art: Qualität
Beschreibung: Gefordert ist eine Erläuterung zum Vorgehen auf maximal drei Seiten DIN A4. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden nicht gewertet. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Komplexität der Gesamtanlage bzw. der im Projekt erforderlichen Schnittstellen und der untrennbaren Verknüpfung der Verkehrsanlage mit den technischen Anlagen in der Planungs- und Bauphase verschaffen. Dafür soll der Bieter unter Berücksichtigung der Projektbeschreibung (siehe Kapitel 2) darlegen, welche möglichen Problematiken und Schwierigkeiten in Hinblick auf die erforderlichen Schnittstellen der zu bearbeitenden Leistungsbilder Verkehrsplanung und Elektrotechnik im Projekt erwartet werden können und wie diese minimiert bzw. gelöst werden können. Hierbei soll der Bieter einerseits den Fokus auf die im Projekt zu errichtenden Fahrgastunterstände und das hierin integrierte DFI-System sowie die Beleuchtung in Hinblick auf die Berechnung der Ausleuchtung der Gesamtanlage, auch unter Berücksichtigung der Wirkung auf sehbehinderte und seheingeschränkte Personen, Barrierefreiheit im Allgemeinen und die Trassierung der Kabel und Informationsleitungen eingehen. Es wird eine schriftliche Ausar-beitung durch den Bieter erwartet, welche mit Blick auf die zuvor genannten Aspekte möglicherweise zu erwartende Schwierigkeiten, Hindernisse und Konfliktpotenziale in der Planung und Ausführung darstellt und Lösungsansätze zur Minimierung dieser Konflikt-potenziale darstellt. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nach folgender Maßgabe:
12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
3,00 Punkte (25,00 %): Die einge-reichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwor-tung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Parameter der Zuschlagskriterien
Nummer des Zuschlagskriteriums: 25
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Art: Kosten
Beschreibung: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV.
Unveränderliche Parameter:
1. Anrechenbare Kosten:
Die dem Angebot zugrunde zu legenden anrechenbaren Kosten basieren auf der vorliegenden Kostenberechnung (siehe nachfolgende Tabelle).
HG1: 4.000,00 Euro netto
HG 2: 126.761,00 Euro netto
HG 3: 49.710,00 Euro netto
HG 4: 487.444,00 Euro netto
HG 5: 1.220.450,00 Euro netto
HG 6: Entfällt
HG 7: 27.003,00 Euro netto
HG 8: 56.440,00 Euro netto
HG 9: 694.186,00 Euro netto
Die Angaben beruhen auf der Fortgeschriebenen Kostenberechnung nach AKVS 2014, G.U.B. Ingenieur AG, 2023. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 3,220 Mio. Euro brutto über die Hauptgruppen 1 bis 9 anzunehmen. Eine Detaillierung der Hauptgruppen ist der Anlage A zu entnehmen. Die daraus abgeleiteten Anrechenbaren Kosten sind für das Los 1 wie folgt vorgegeben:
Anrechenbare Kosten der HG 1 bis 9, absolut (netto): 2.240.133,49 Euro
Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): 67.204,00 Euro
2. Honorarzone:
Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen.
3. Mitzuverarbeitende Bausubstanz:
Die Umgestaltung der Busbahnhof ist ein Umbau nach § 2 Abs. 5 HOAI. Daher ist für das Los 1 eine mitzuverarbeitende Bausubstanz zu vereinbaren. Diese wird mit 3 % der Anrechenbaren Bausubstanz im Los 1 vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden: Los 1: 3,00 % der Anrechenbaren Bausubstanz, also 67.204,00 Euro netto.
Veränderliche Honorarparameter:
1. Honorarsatz:
Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben.
- Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich mit Blick auf die Leistungen zur Verkehrsplanung um einen Umbau gemäß § 2 Abs. 5 HOAI. Daher ist für das Los 1 ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist für das Los 1 im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Im Los 2 wird kein Umbauzuschlag veranschlagt.
2. Nebenkostenpauschale:
Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben.
3. Stundensätze und Pauschalen:
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
- Projektleiter
- Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
- Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 24 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2 (entspricht der Gewichtung von 20,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 4, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Parameter der Zuschlagskriterien
Nummer des Zuschlagskriteriums: 20
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Folgen der Gewährung
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja
Informationen über verspätete Einreichungen
Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält: nein
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Zulässigkeit der Nachreichung von Unterlagen folgt gemäß den rechtlich normierten Voraussetzungen des § 56 VgV sowie etwaig anderen in diesem Kontext einschlägigen Vorschriften.
Die Vertragsmuster (Anlage B) werden bis zum 08.01.2024 in Form einer Nachlieferung allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine besonderen Bedingungen
Anforderungen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Sicherheitsüberprüfung
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich: nein
Beschreibung der NDA
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich: nein
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzierungsvereinbarung
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistung erfolgt gem. den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: Donnerstag, 15.02.2024
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Freitag, 26.01.2024 12:00 Uhr (MEZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7
Einheit: MONTH - Monat
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
-:
Finanzgarantie
Eine Garantie ist erforderlich: nein
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c6365-1b09-4018-b9dc-ee2edbf51eaa/zustellweg-auswaehlen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c6365-1b09-4018-b9dc-ee2edbf51eaa/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: 1
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunter-lagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Zuständige Vergabekammer
Vergabekammer des Freistaates Sachsen
bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2, 04107 Leipzig
Telefon +49 341 977 3800
E-Mail post@lds.sachsen.de
Internet http://www.lds.sachsen.de
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0002
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Technische Ausrüstung, ALG 4 und 5 (Elektrotechnik) gemäß §§ 53 ff. HOAI
Beschreibung: Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 5 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 6 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 5 hinausgehenden Leistungen besteht nicht.Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen:
Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 5 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil:
(entfällt)
2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt)
3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt)
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen:
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 6 und 7 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen: (entfällt)
3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt)
Die Beauftragung der 3. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 8 und 8 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen.
Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt)
2. Besondere Leistungen: (entfällt)
4. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung)
- LPH 8: Koordinierung der Einbindung des DFI in das überregionale Informationssystem.
Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Art des Auftrags
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
Ort: Borna
Postleitzahl: 04552
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Freitag, 24.05.2024
Enddatum: Donnerstag, 31.12.2026
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
Beschreibung: Die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 erfolgt optional.
Zusätzliche Leistung (optionale Beauftragung):
LPH 8: Koordinierung der Einbindung des DFI in das überregionale Informationssystem
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Ausschreibungsbedingungen
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C)
Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
- Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D)
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 1,5 Mio Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro (Los 1) bzw. 0,5 Mio. Euro (Los 2) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.11.2022 ausgestellt worden sein.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemein-schaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemein-schaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflich-tungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung gemäß der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen.
- Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie optional der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B)
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist für beide Lose optional nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Nachweis der fachlichen Eignung (Formblatt 3)
Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe einer Referenzleistung (Formblatt 3) sowie durch Angaben zum Projektteam (formlos) zu führen. Im Folgenden werden die geforderten Nachweise aufgeschlüsselt: 1. Referenz: Umsetzung eines Vorhabens mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität (Formblatt 3)
Der Auftraggeber fordert von den Bietern beider Lose, dass eine Referenz entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen:
Los 1: Leistungsbild Verkehrsanlagen: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 5 bis 8 entsprechend Anl. 13.1 HOAI, Bruttobaukosten Verkehrsanlagen: mindestens 2,0 Mio. € brutto
Los 2: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LPH 5 bis 8 entsprechend Anl. 14.1 HOAI, Bruttobaukosten Anlagengruppen 4 und 5: mindestens 100 T € brutto
Als Mindestanforderung gilt:
- Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.12.2019
- losbezogene Bruttobaukosten (gemäß vorhergehender Darstellung)
Das Formblatt 3 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
2. Projektteam (formlos)
Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 und 2 müssen mit dem Angebot eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können.
Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten:
- Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen:
- Projektleiter (Mindestanforderung)
- Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung)
- Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Planung
- Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LPH 8)
- Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall.
- Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers, sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben.
Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der vorgegebenen maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
13,50 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet.
Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Kandidaten
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Vergabekriterien
Art: Qualität
Beschreibung: Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 07/2026 fertiggestellt zu haben. Die Durchführung der Bauleistungen erfolgt im laufenden Betrieb unter Nutzung von Ersatzhaltestellen. Die Koordinierung dieser Haltstellen ist zu berücksichtigen. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten:
- Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der
- Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind,
- Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und Organisation von Baustelleneinrichtung, Baustellenbetrieb unter parallelem Betrieb der Ersatzhaltestellen
- Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase
- Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort
- Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind
Der Bieter hat eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen einzureichen. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes.
Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereich-ten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unter-lagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsan-satz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
3,00 Punkte
(25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufge-zeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Parameter der Zuschlagskriterien
Nummer des Zuschlagskriteriums: 25
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Art: Qualität
Beschreibung: Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 3) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenz-projektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftrag-geber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten:
- Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert?
- Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber?
- Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?
- Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind
Der Bieter hat eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen einzureichen. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Dar-stellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix:
12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Parameter der Zuschlagskriterien
Nummer des Zuschlagskriteriums: 30
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Art: Qualität
Beschreibung: Gefordert ist eine Erläuterung zum Vorgehen auf maximal drei Seiten DIN A4. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden nicht gewertet. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Komplexität der Gesamtanlage bzw. der im Projekt erforderlichen Schnittstellen und der untrennbaren Verknüpfung der Verkehrsanlage mit den technischen Anlagen in der Planungs- und Bauphase verschaffen. Dafür soll der Bieter unter Berücksichtigung der Projektbeschreibung (siehe Kapitel 2) darlegen, welche möglichen Problematiken und Schwierigkeiten in Hinblick auf die erforderlichen Schnittstellen der zu bearbeitenden Leistungsbilder Verkehrsplanung und Elektrotechnik im Projekt erwartet werden können und wie diese minimiert bzw. gelöst werden können. Hierbei soll der Bieter einerseits den Fokus auf die im Projekt zu errichtenden Fahrgastunterstände und das hierin integrierte DFI-System sowie die Beleuchtung in Hinblick auf die Berechnung der Ausleuchtung der Gesamtanlage, auch unter Berücksichtigung der Wirkung auf sehbehinderte und seheingeschränkte Personen, Barrierefreiheit im Allgemeinen und die Trassierung der Kabel und Informationsleitungen eingehen. Es wird eine schriftliche Ausar-beitung durch den Bieter erwartet, welche mit Blick auf die zuvor genannten Aspekte möglicherweise zu erwartende Schwierigkeiten, Hindernisse und Konfliktpotenziale in der Planung und Ausführung darstellt und Lösungsansätze zur Minimierung dieser Konflikt-potenziale darstellt. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nach folgender Maßgabe:
12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt.
9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend.
6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend.
3,00 Punkte (25,00 %): Die einge-reichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwor-tung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend.
Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 (1) VgV
In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Parameter der Zuschlagskriterien
Nummer des Zuschlagskriteriums: 25
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Art: Kosten
Beschreibung: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV.
Unveränderliche Parameter:
1. Anrechenbare Kosten:
Die dem Angebot zugrunde zu legenden anrechenbaren Kosten basieren auf der vorliegenden Kostenberechnung (siehe nachfolgende Tabelle).
HG1: 4.000,00 Euro netto
HG 2: 126.761,00 Euro netto
HG 3: 49.710,00 Euro netto
HG 4: 487.444,00 Euro netto
HG 5: 1.220.450,00 Euro netto
HG 6: Entfällt
HG 7: 27.003,00 Euro netto
HG 8: 56.440,00 Euro netto
HG 9: 694.186,00 Euro netto
Die Angaben beruhen auf der Fortgeschriebenen Kostenberechnung nach AKVS 2014, G.U.B. Ingenieur AG, 2023. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von ca. 3,220 Mio. Euro brutto über die Hauptgruppen 1 bis 9 anzunehmen. Eine Detaillierung der Hauptgruppen ist der Anlage A zu entnehmen. Die daraus abgeleiteten Anrechenbaren Kosten sind für das Los 2 wie folgt vorgegeben:
Anrechenbare Kosten ALG 4, netto: 51.190,00 Euro
Anrechenbare Kosten ALG 5, netto: 91.260,00 Euro
2. Honorarzone:
Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen.
3. Mitzuverarbeitende Bausubstanz:
Die Umgestaltung der Busbahnhof ist ein Umbau nach § 2 Abs. 5 HOAI. Daher ist für das Los 1 eine mitzuverarbeitende Bausubstanz zu vereinbaren. Diese wird mit 3 % der Anrechenbaren Bausubstanz im Los 1 vorgegeben und über den Gesamtprojektzeitraum vertraglich gebunden: Los 1: 3,00 % der Anrechenbaren Bausubstanz, also 67.204,00 Euro netto.
Veränderliche Honorarparameter:
1. Honorarsatz:
Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben.
- Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich mit Blick auf die Leistungen zur Verkehrsplanung um einen Umbau gemäß § 2 Abs. 5 HOAI. Daher ist für das Los 1 ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindest-Umbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist für das Los 1 im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. Im Los 2 wird kein Umbauzuschlag veranschlagt.
2. Nebenkostenpauschale:
Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben.
3. Stundensätze und Pauschalen:
Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den
- Projektleiter
- Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)
- Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter
für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 24 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2 (entspricht der Gewichtung von 20,0 %) ein. Das Formblatt 4 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 4, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Parameter der Zuschlagskriterien
Nummer des Zuschlagskriteriums: 20
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Folgen der Gewährung
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja
Informationen über verspätete Einreichungen
Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält: nein
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Zulässigkeit der Nachreichung von Unterlagen folgt gemäß den rechtlich normierten Voraussetzungen des § 56 VgV sowie etwaig anderen in diesem Kontext einschlägigen Vorschriften.
Die Vertragsmuster (Anlage B) werden bis zum 08.01.2024 in Form einer Nachlieferung allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine besonderen Bedingungen
Anforderungen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Sicherheitsüberprüfung
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich: nein
Beschreibung der NDA
Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist erforderlich: nein
Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzierungsvereinbarung
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistung erfolgt gem. den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: Donnerstag, 15.02.2024
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Freitag, 26.01.2024 12:00 Uhr (MEZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 7
Einheit: MONTH - Monat
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
-:
Finanzgarantie
Eine Garantie ist erforderlich: nein
Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c6365-1b09-4018-b9dc-ee2edbf51eaa/zustellweg-auswaehlen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c6365-1b09-4018-b9dc-ee2edbf51eaa/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: 1
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunter-lagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Zuständige Vergabekammer
Vergabekammer des Freistaates Sachsen
bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2, 04107 Leipzig
Telefon +49 341 977 3800
E-Mail post@lds.sachsen.de
Internet http://www.lds.sachsen.de
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002