Los 17 – Fenster | Unterer Bahnhof Bad Schlema – Niederschwellige Sanierung ehem. Empfangsgebäude | 10. Sächsische Landesgartenschau in Aue-Bad Schlema
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Vergabe-ID
- 3157007
- Vergabenummer
- B5010009/17-25/10
- Veröffentlicht am
- 09.04.2025 11:38 Uhr
- Auftraggeber
- Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 29.04.2025 12:00 Uhr
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema; Bereich/Abteilung: Stadtverwaltung / Bauamt; Straße, Hausnummer: Goethestraße 5; Postleitzahl: 08280; Ort: Aue-Bad Schlema; Land: DE
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Einheitspreisvertrag; Einbau von Fenstern (45421132-8), Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall (45421140-7)
e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Aue- Bad Schlema, Ortsteil Bad Schlema; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 78; Postleitzahl: 08280; Ort: Aue-Bad Schlema; Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung: • 35 Stück Fenster demontieren, Ausführung neuer Holzfensterelemente in RC 2, Einzelgröße der Fenster 1,20 m² - 2,90 m²;
• 32 Stück Fenster instandsetzen, Einzelgröße der Fenster 1,20 m² - 2,50 m²;
• Ca. 90 m in Teillängen äußere Fensterbleche aus Titanzinkblech neu herstellen
g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert
h) Aufteilung in mehrere Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Beginn: 30.06.2025, Ende: 10.10.2025
j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. .
k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. .
l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3157007/zustellweg-auswaehlen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) entfällt
o) Frist für den Eingang der Angebote: 29.04.2025, 12:00 Uhr; Bindefrist: 20.06.2025
p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben.
q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch
r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt.
s) Eröffnungstermin: Datum: 29.04.2025, 13:30 Uhr; Ort: Stadtverwaltung Aue- Bad Schlema (Rathaus Aue), Goethestr. 5, 08280 Aue-Bad Schlema, Zimmer 210; Personen, die anwesend sein dürfen: Ein bieteröffentlicher Öffnungstermin findet nicht statt (vgl. § 14 Absatz 1 Satz 1 VOB/A und § 14a Absatz 1 Satz 1 VOB/A), da zum Öffnungstermin ausschließlich elektronische Angebote zugelassen sind (vgl. Buchst. c dieser Auftragsbekanntmachung).
t) Sicherheiten: Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme), sofern die Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Für eine etwaige Bauleistungsversicherung wird vorbehalten, vom Auftragnehmer einen anteiligen Prämienbetrag von 0,4 v.H. der Brutto- Abrechnungssumme des versicherten Leistungsumfanges einschließlich etwaiger Nachträge zzgl. der Versicherungssteuer bei der Schlussrechnung von der Vergütung einzubehalten.
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B, Ausgabe 2016 (VOB/B) in der derzeit geltenden, im Bundesanzeiger bekanntgemachten (BAnz AT 19.01.2016 B3 und BAnz AT 01.04.2016 B1) Fassung als Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, insbesondere aus § 16 VOB/B.
Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird vorliegend auf 60 Tage verlängert.
Ferner hat der Auftragnehmer einen auf der Grundlage des Baufristenplanes erarbeiteten Zahlungsplan, in dem Fälligkeit und Zahlbetrag der jeweiligen Zahlung zusammengestellt werden, zu erstellen und mit dem Baufristenplan zu übergeben (vgl. Formblatt 214A – Weitere Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Aue-Bad Schlema, Ziffer 10.2.12).
v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: I) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste einer zugelassenen Präqualifikationsstelle (Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
II) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124A) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ und dem Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216A) aufgeführten, nachfolgend benannten Erklärungen/Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen: (1) 3 Referenznachweise über die Ausführung vergleichbarer Leistungen welche im derzeit laufenden Kalenderjahr oder in den letzten 5 Kalenderjahren (bezogen auf den Zeitpunkt der abnahmereifen Fertigstellung und den Zeitpunkt der Vorlage beim Auftraggeber) abnahmereif fertiggestellt wurden. Die Referenznachweise müssen mindestens die nach Formblatt 124A geforderten Angaben enthalten: (1.1) Ansprechpartner (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse); (1.2) (nur bei Hochbaumaßnahmen): Art der ausgeführten Leistung (Einzel-/Komplettleistung); (1.3) Auftragssumme; (1.4) Ausführungszeitraum; (1.5) stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges bzw. (nur bei Komplettleistungen): Kurzbeschreibung der Baumaßnahme; (1.6) Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer bzw. (nur bei Komplettleistungen): Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; (1.7) Art der Baumaßnahme (bei Hochbaumaßnahmen: Neubau, Umbau, Denkmal; bei Straßen- /Brückenbaumaßnahmen: Neubau, Aus-und Umbau, Erhaltung); (1.8) (nur bei Bauleistungen des Straßen-/Brückenbaus): Kategorie der Baumaßnahme (Straßenbau, Konstruktiver Ingenieurbau, Sonstiges); (1.9) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGEPartner, Nachunternehmer); (1.10) Bestätigung des Auftraggebers (Referenzgebers) über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung)
Die Referenznachweise sind unter Nutzung des Formblatts EFB 444 VHB (Hochbaumaßnahmen) oder des Formblatts 3103 HVA B-StB (Bauleistungen des Straßen- und Brückenbaus) zu erbringen.;
(2) Übersicht über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (unter Nutzung des Formblatts 127A); (3) Gewerbeanmeldung; (4) Handelsregisterauszug (soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister besteht); (5) Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; (6) rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplans vorliegt); (7) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit eine Beitragspflicht besteht); (8) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt); (9) Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG; (10) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124A (Eigenerklärung zur Eignung) und das Formblatt 127A (Übersicht Arbeitskräfte) werden den Vergabeunterlagen beigefügt und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.evergabe.de/unterlagen/3157007
Der Vordruck der Referenzbescheinigung (gemäß Formblatt 3103 HVA BStB und EFB 444 VHB) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.evergabe.de/unterlagen/3157007
III) Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter haben folgende/n Einzelnachweis/e mit ihrem Angebot vorzulegen: frei bleibend
IV) Zum Nachweis der Erfüllung folgender Ausführungsbedingungen legen präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter mit Ihrem Angebot folgende Unterlagen vor:
In Bezug auf die Herkunft der verwendeten Holzprodukte ist der Nachweis darüber zu führen, dass die vom Bieter zur Verwendung vorgesehenen Holzprodukte legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung im Sinne einer FSC-, PEFCZertifizierung (oder gleichwertig) entstammen. Zu diesem Zweck ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung (Formblatt EFB 248 VHB) vorzulegen, in der anzugeben ist, nach welcher der in EFB 248 VHB vorgesehenen vierMöglichkeiten der Nachweis über die Herkunft der verwendeten Holzprodukte geführt wird. Mit Ausnahme der in EFB 248 VHB aufgeführten Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsnachweis über ein zur FSCoder PEFC-Zertifizierung gleichwertiges Zertifikat zu führen (Möglichkeit 2), erfolgt die Nachweisführung bei Anlieferung der Holzprodukte auf der Baustelle (Lieferleistungen) bzw. vor der Verwendung oder dem Einbau der Holzprodukte (Bauleistungen).
Für die Nachweisführung nach Möglichkeit 2 hat der Bieter (a) das in Formblatt EFB 248 VHB benannte Zertifikat, nach dem die verwendeten Holzprodukte zertifiziert sind, vorzulegen und (b) die Übereinstimmung des vorgelegten Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien und Standards nach FSC oder PEFC durch Prüfung des Thünen-Instituts in Hamburg (TI) oder des Bundesamts für Naturschutz in Bonn (BfN) nachweist. Das Prüfergebnis ist vorzulegen.
Die Standards und Kriterien nach FSC sind abrufbar unter: https://www.fsc-deutschland.de/wald/standards-und-dokumente/ ► FSC Prinzipien und Kriterien; Deutschsprachige, übersetzte Fassung vom 28.03.2018, abrufbar unter: https://www.fsc-deutschland.de/wpcontent/ uploads/fsc-pinzipien-und-kriterien.pdf oder in gedruckter Fassung zu beziehen über: FSC International Center GmbH · Charles-de-Gaulle-Straße 5 · 53113 Bonn · Telefon +49-(0)228-36766-0 · Telefax +49-(0)228-36766-30 · EMail: policy.standards@fsc.org
Die Standards und Kriterien nach PEFC sind abrufbar unter: https://www.pefc.de/dokumente/ ► Stichwort-Suche: „1002- 1:2020“ (PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung – Normatives Dokument PEFC D 1002-1:2020); „PEFC D ST 2002:2020“ (Produktkettennachweis von Holzprodukten - Anforderungen (Chain-of-Custody- Standard; Version 2020) oder in gedruckter Fassung zu beziehen über: PEFC Deutschland e.V. · Tübinger Straße 15 · 70178 Stuttgart · Telefon 0711 24840-06 · Telefax 0711 24840-31 · E-Mail: info@pefc.de
V) Beim Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Nachweis deren Eignung und der Erfüllung von Ausführungsbedingungen zu führen. Die Mittel der Nachweisführung für Nachunternehmen entsprechen denen für Unternehmen.
x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen (Referat 39 - Vergaberecht, Preisrecht, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit); Bereich/Abteilung: Referat 39 - Vergaberecht, Preisrecht, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit; Straße, Hausnummer: Altchemnitzer Straße 41; Postleitzahl: 09120; Ort: Chemnitz; Land: DE