Übernahme und Verwertung von Papierabfällen

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
2895960
Vergabe­nummer
2024-05-GF-EU
Veröffentlicht am
13.11.2024 08:52 Uhr
Auftrag­geber
Abfallzweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Angebots-/Teilnahmefrist
19.03.2024 10:00 Uhr

Nationale Ausschreibung
VgV
Offenes Verfahren
2024-05-GF-EU
Übernahme und Verwertung von Papierabfällen
Übernahme und Verwertung von Papierabfällen
Dienstleistungen
Ja


Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin

Organisationen
Organisationen
In der Bekanntmachung genannte Organisationen
ID – Unternehmen: ORG-0001
Kategorie: Käufer
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Abfallzweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: 14627-ZV01-06
Internet-Adresse: https://zaoe.de
Adresse
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
NUTS-3-Code: DED2E - Meißen
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de
Telefon: +493514040450
Fax: +4935140404444
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
-:
ID – Unternehmen: ORG-0002
Kategorie: andere
Organisation
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: ID
Internet-Adresse: https://lds.sachsen.de
Adresse
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
NUTS-3-Code: DED51 - Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: +493419773800
Fax: +493419771049
ID – Unternehmen: ORG-0101
Kategorie: Bieter
Organisation
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Elbe-Röder GmbH
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: HRB 3589, Amtsgericht Dresden
Adresse
Postanschrift: Mühlbacher Weg 3
Ort: Lampertswalde OT Quersa
Postleitzahl: 01561
NUTS-3-Code: DED2E - Meißen
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: info@remondis.de
Telefon: +4935248 836-0
Informationen, die sich ausschließlich auf den Wirtschaftsteilnehmer beziehen
Unternehmensgröße: Mittleres Unternehmen
ID – Unternehmen: ORG-0102
Kategorie: Bieter
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Veolia Umweltservice Ost GmbH
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: HRB 43435, Amtsgericht Dresden
Adresse
Postanschrift: Rosenstraße 99
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01159
NUTS-3-Code: DED21 - Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: info@veolia.com
Telefon: +493514973-0
Informationen, die sich ausschließlich auf den Wirtschaftsteilnehmer beziehen
Unternehmensgröße: Großunternehmen

Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
Beschaffer
ID – Käufer: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de

Verfahren
Zweck
Vorherige Bekanntmachung
-:
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Andere Rechtsgrundlage mit Identifikator
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VgV
Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV)
Ausschreibungsbedingungen
Interne Kennung: 2024-05-GF-EU
Titel: Übernahme und Verwertung von Papierabfällen
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von Papierabfällen
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Hauptklassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Klassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzliche Einstufung: 90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DED2E - Meißen
Land: Deutschland
NUTS-3-Code: DED2F - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Grenzüberschreitendes Recht
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Direkte Vergabe
-:
Stift beendet
-:
Zusätzliche Informationen
-:

Posten
Posten
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0001
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: PPK Region Meißen [Mei]
Beschreibung: Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in den Entsorgungsregionen und von den Umladestationen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Dualen Systeme.
Region Meißen [Mei] 7.665 t/a (davon gemeinsame Verwertung: 6.385 t/a, Herausgabe: 1.280 t/a)
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Einreihung des Haupterzeugnisses einer Partie
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
Art des Auftrags
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Gefördertes soziales Ziel
Innovatives Ziel
Strategische Beschaffung
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien
Ort der Leistungserbringung
NUTS-3-Code: DED2E - Meißen
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Dienstag, 01.10.2024
Enddatum: Donnerstag, 31.12.2026
Zeitraum
Dauer: 27
Einheit: MONTH - Monat
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
-:
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
-:
Ausschreibungsbedingungen
Vergabekriterien
Vergabekriterium
Art: Kosten
Beschreibung: Vergleichspreis gem. Formblatt VgV-II-13
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis
Angaben zur Einreichung
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0002
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: PPK Region Riesa-Großenhain [RG]
Beschreibung: Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in den Entsorgungsregionen und von den Umladestationen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Dualen Systeme.
Region Riesa-Großenhain [RG] 5.128 t/a (davon gemeinsame Verwertung: 4.272 t/a, Herausgabe: 856 t/a)
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Einreihung des Haupterzeugnisses einer Partie
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
Art des Auftrags
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Gefördertes soziales Ziel
Innovatives Ziel
Strategische Beschaffung
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien
Ort der Leistungserbringung
NUTS-3-Code: DED2E - Meißen
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Dienstag, 01.10.2024
Enddatum: Donnerstag, 31.12.2026
Zeitraum
Dauer: 27
Einheit: MONTH - Monat
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
-:
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
-:
Ausschreibungsbedingungen
Vergabekriterien
Vergabekriterium
Art: Kosten
Beschreibung: Vergleichspreis ge. Formblatt VgV-II-13
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis
Angaben zur Einreichung
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0003
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: PPK Region Sächsische Schweiz [SäS]
Beschreibung: Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in den Entsorgungsregionen und von den Umladestationen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Dualen Systeme.
Region Sächsische Schweiz [SäS] 6.262 t/a (davon gemeinsame Verwertung: 5.216 t/a, Herausgabe: 1.046 t/a)
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Einreihung des Haupterzeugnisses einer Partie
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
Art des Auftrags
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Gefördertes soziales Ziel
Innovatives Ziel
Strategische Beschaffung
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien
Ort der Leistungserbringung
NUTS-3-Code: DED2F - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Dienstag, 01.10.2024
Enddatum: Donnerstag, 31.12.2026
Zeitraum
Dauer: 27
Einheit: MONTH - Monat
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
-:
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
-:
Ausschreibungsbedingungen
Vergabekriterien
Vergabekriterium
Art: Kosten
Beschreibung: Vergleichspreis gem. Formblatt VgV-II-13
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis
Angaben zur Einreichung
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0004
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: PPK Region Weißeritzkreis [Wk]
Beschreibung: Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in den Entsorgungsregionen und von den Umladestationen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Dualen Systeme.
Region Weißeritzkreis [Wk] 5.830 t/a (davon gemeinsame Verwertung: 4.856 t/a, Herausgabe: 974 t/a)
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Einreihung des Haupterzeugnisses einer Partie
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
Art des Auftrags
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Gefördertes soziales Ziel
Innovatives Ziel
Strategische Beschaffung
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien
Ort der Leistungserbringung
NUTS-3-Code: DED2F - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Dienstag, 01.10.2024
Enddatum: Donnerstag, 31.12.2026
Zeitraum
Dauer: 27
Einheit: MONTH - Monat
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
-:
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
-:
Ausschreibungsbedingungen
Vergabekriterien
Vergabekriterium
Art: Kosten
Beschreibung: Vergleichspreis gem. Formblatt VgV-II-13
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis
Angaben zur Einreichung
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002

Ergebnis
Ergebnis
Währung: EUR - Euro
Ergebnisse der Lose
Ergebnis
ID – Losergebnis: RES-0001
Preisträger
Gewinnerauswahlstatus: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers im Anschluss an den Antrag des Bieters auf Überprüfung der Vergabeentscheidung
Projektergebnis 1
Ergebnis Lot Identifier: LOT-0001
Referenznummer des Angebots
ID – Vertrag
Projektergebnis 2
-:
Wert des Angebots
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Eingegangene Daten
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
ID – Losergebnis: RES-0002
Preisträger
Gewinnerauswahlstatus: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Projektergebnis 1
Ergebnis Lot Identifier: LOT-0002
Referenznummer des Angebots
Referenznummer des Angebots: TEN-0001
ID – Vertrag
ID – Vertrag: CON-0001
Projektergebnis 2
-:
Wert des Angebots
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Eingegangene Daten
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
ID – Losergebnis: RES-0003
Preisträger
Gewinnerauswahlstatus: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Projektergebnis 1
Ergebnis Lot Identifier: LOT-0003
Referenznummer des Angebots
Referenznummer des Angebots: TEN-0002
ID – Vertrag
ID – Vertrag: CON-0002
Projektergebnis 2
-:
Wert des Angebots
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Eingegangene Daten
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
ID – Losergebnis: RES-0004
Preisträger
Gewinnerauswahlstatus: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers im Anschluss an den Antrag des Bieters auf Überprüfung der Vergabeentscheidung
Projektergebnis 1
Ergebnis Lot Identifier: LOT-0004
Referenznummer des Angebots
ID – Vertrag
Projektergebnis 2
-:
Wert des Angebots
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Eingegangene Daten
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Angebote
Eingereichtes Angebot
Angebot
ID – Angebot: TEN-0001
Angebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
ID – Bieter: TPA-0001
Untervergabe
Währung: EUR - Euro
Angebot
ID – Angebot: TEN-0002
Angebot 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
ID – Bieter: TPA-0002
Untervergabe
Währung: EUR - Euro
Verträgen
Abgewickelter Vertrag
Vertrag 1
ID – Vertrag: CON-0001
Identifikator für Ausschreibungen
Identifikator für Ausschreibungen: TEN-0001
ID – Vertragsunterzeichner
Für den Vertrag verwendete EU-Mittel
Vertrag 1
ID – Vertrag: CON-0002
Identifikator für Ausschreibungen
Identifikator für Ausschreibungen: TEN-0002
ID – Vertragsunterzeichner
Für den Vertrag verwendete EU-Mittel
Bieter
Bieter
ID – Bieter: TPA-0001
Bieter
ID – Bieter: ORG-0101
ID – Bieter: TPA-0002
Bieter
ID – Bieter: ORG-0102