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Standardisierte Einheitskosten für EU-geförderte Projekte

Das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architekten (BKI) wurde vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg beauftragt, „Standardisierte Einheitskosten“ (VKO) in Verbindung mit BKI-Regionalfaktoren zu erstellen.

Mithilfe von VKO sollen förderfähige Kosten nach einer vordefinierten Methode berechnet werden. Somit müssen Antragsstellende nicht für jedes zu fördernde Bauvorhaben eine Kostenschätzung einreichen. Dadurch sollen Verfahren vereinfacht und Bewilligungsbehörden entlastet werden.

Das BKI wird im Rahmen des Projektes die Kostenkennwerte der folgenden Gebäudearten nach den Erfordernissen des Auftraggebers berechnen. Dabei werden vom BKI zu jeder Gebäudeart die Kostenkennwerte für den Neubau, Um- und Ausbauvorhaben sowie für Instandsetzungen ermittelt:
– Gebäude für Wohn- und Beherbergungszwecke
– Gebäude für gewerbliche Zwecke
– Gebäude für Bildungszwecke (Kindergärten, Kindertagesstätten, Hort, Schulen)
– Gebäude für Sportzwecke (Sport- u. Mehrzweckhallen, Einfeldhallen, Dreifeldhallen)
– Gebäude für gemeinschaftliche Zwecke (Dorfgemeinschaftshäuser)

Des Weiteren wird das BKI auch Kostenkennwerte für den Neubau und die Neugestaltung für Freianlagen von Kindergärten, Horten und Schulen, Sportanlagen sowie von Spielplätzen bereitstellen.

Hintergrund:
Brandenburg hat sich das Ziel gesetzt, zum Start der neuen EU-Förderperiode ab 1. Januar 2023, die Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der LEADER-Förderung zu vereinfachen. Die EU-Kommission orientiert sich dabei an die Verwendung sog. Vereinfachter Kostenoptionen (VKO).

Quelle: Baukosteninformationszentrum Deutscher Architekten


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