Anpassung der Stoffpreisgleitklausel in Hessen
Die Regelungen zur erweiterten Anwendung der Stoffpreisgleitklausel wird verlängert und gilt befristet bis zum 30. Juni 2023. Dies hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen in einem Rundschreiben mitgeteilt.
Meldung vom 12. Juli 2022
Das Hessische Ministerium der Finanzen hat mitgeteilt, dass der Erlass zur Verlängerung der erweiterten Anwendung der Stoffpreisgleitklausel für Bundesbaumaßnahmen, auch für Landesbaumaßnahmen befristet bis zum 31. Dezember 2022 gilt.
Zudem hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Abrechnungsbeispiele als Arbeitshilfe bereitgestellt.
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