Interessenbekundungsverfahren für projektbezogene Klimaschutzverträge
Um mit dem Pariser Klimaabkommen im Einklang zu stehen, müssen industrialisierte Länder bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral wirtschaften. Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht dies bereits für das Jahr 2045 vor. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die CO2-Emissionen des Industriesektors deutlich gesenkt werden. Dabei spielt die Dekarbonisierung der Industrie eine große Rolle.
Hierfür hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Programm für Klimaschutzverträge nach dem Ansatz von Carbon Contracts for Difference entwickelt. Mit diesem soll der Betrieb klimafreundlicher Verfahren in der energieintensiven Industrie zeitnah ermöglicht werden.
Das BMWK erarbeitet bis zum Sommer einer Förderrichtlinie, die anschließend von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss.
Was sind Klimaschutzverträge?
Klimaschutzverträge sind Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms und sollen die Markteinführung klimafreundlicher Prozesse u. a. in den Grundstoffindustrien ermöglichen. Vorgesehen ist die Minimierung von Risiken und der Ausgleich der Betriebskostendifferenz zwischen herkömmlichen und klimafreundlichen Verfahren.
BMWK startet Interessenbekundungsverfahren
Vor diesem Hintergrund hat das BMWK am 5. Mai 2022 sein Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht. Damit soll der Dialog mit der Industrie zum Instrument der Klimaschutzverträge fortgeführt werden. Laut Bundesministerium stellt das Verfahren eine Unternehmensbefragung dar, mit dem das finale Förderprogramm wirkungsvoll ausgestaltet werden soll. Im Laufe des Jahres sollen die Klimaschutzverträge als Förderinstrument eingeführt werden.
Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren kannst Du hier nachlesen.
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