Neue Vergabepraxis im Bau gefordert
Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) fordern eine Neuausrichtung der bisherigen Vergabepraxis. Diese Forderung wurde von beiden Verbänden auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Heidelberg beschlossen.
VBI und BDA fordern in der „Heidelberger Erklärung“, dass vor allem der gesetzlich verankerte Vorrang des Leistungswettbewerbs umgesetzt werden muss. Aus ihrer Sicht stellen hohe Anforderungen an die Energie- und Verkehrswende, Brückensanierung und den Wohnungsbau einen extremen Widerspruch zur Suche nach dem günstigen Anbieter dar. Entscheidend müssen vielmehr die Aufstellung und Beurteilung von Qualitätskriterien sein. Zudem soll auch das Honorar bei einfachen Planungsleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen und mit maximal 20 Prozent gewertet werden.
In dem vor kurzem veröffentlichten Monitoring-Bericht zur Anwendung des Vergaberechts 2021 der Bundesregierung geht hervor, dass sich immer weniger Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligen. Gründe hierfür sind neben der sinkenden Attraktivität sind auch um sich greifende Preiswettbewerbe sowie die Qualität der Ausschreibung.
Der VBI und BDA fordern in ihrer Erklärung:
– Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb bei max. 20 Prozent Preiswertung
– Vereinfachung der Referenzregelungen
– Keine Vergabe an Generalübernehmer
– Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Anwendung des Vergaberechts
– Widerstand gegen Dumpingforderungen bei Honoraren
Die ausführliche „Heidelberger Erklärung“ kannst Du hier nachlesen.
Quelle: Verband Beratender Ingenieure
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