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Update: Brandenburg: Stoffpreisgleitklausel im Hochbau

Das Land Brandenburg folgt der Sonderregelung des Bundes zur Stoffpreisgleitklausel und verlängert die erweiterte Anwendung
bis zum 31. Dezember 2022.

Meldung vom 2. Mai 2022

Das brandenburgische Ministerium für Finanzen und für Europa hat angesichts der steigenden Baustoffpreise für den Landeshochbau die Anwendung der Stoffpreisgleitklauseln beschlossen. Der Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen ist demnach angewiesen neue Verträge für Baumaßnahmen mit diesen Klauseln zu versehen.

Der Erlass des Finanzministeriums sieht auch vor, dass bestehende Verträge im Einzelfall an die Marktentwicklung angepasst werden können. Die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022.

Quellen:
Handwerkskammer Potsdam (18.07.2022)
Ministerium für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg (02.05.2022)


Stoffpreisgleitklauseln und VOB-Verträge

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