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Stoffpreisgleitklausel in Sachsen-Anhalt

Aufgrund von Lieferengpässen und der andauernden Preissteigerung bei wichtigen Baumaterialien hat das Land Sachsen-Anhalt mit sofortiger Wirkung einen Erlass zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel in Kraft gesetzt. Die bereits geltenden Maßnahmen des Bundes für Bundeshochbaumaßnahmen werden dabei teilweise übernommen.

Die Stoffpreisgleitklausel gilt für künftige sowie bereits laufende Vergabeverfahren im Landesbereich. Unter bestimmten Voraussetzungen können zudem bereits bestehende Verträge an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Der Erlass gilt zunächst bis zum 30. Juni 2022.

Den Erlass zur Stoffpreisgleitklausel des Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt findest Du hier.

Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt

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