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Vergaberechtliche Erleichterungen in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat im Zusammenhang mit der steigenden Anzahl von Geflüchteten aus der Ukraine, vergaberechtliche Erleichterungen für kommunale Beschaffungsstellen beschlossen.

Beschaffungen die im Rahmen zur Aufnahme, Unterbringung oder Versorgung stehen und den EU-Schwellenwert erreichen oder übersteigen können nach §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Darüber hinaus prüft das Staatsministerium weitere Erleichterungen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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