Kreislaufwirtschaftsgesetz NRW
In Nordrhein-Westfalen ist Mitte Februar ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, welches das bisherige Landesabfallgesetz ersetzt. Mit der Gesetzesnovelle soll der Wandel zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft vorangetrieben werden.
Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeitskriterien einhalten. Demnach sollen Rezyklate gegenüber Primärmaterialien im Rahmen öffentlicher Aufträge bevorzugt werden. Aufgrund des hohen Beschaffungsvolumens der öffentlichen Hand, könne laut Umweltministerin Ursula Heinen-Esser durch eine gezielte Nachfrage ein Innovationsschub entstehen, der zu nachhaltigeren Produkten führt.
In der Novelle bekommt auch der Baubereich eine besondere Bedeutung. So sollen öffentliche Auftraggeber bei Bauvorhaben künftig verstärkt auf natürliche ressourcenschonende Baustoffe setzen. Änderungen sind dabei beispielsweise die Gleichstellung von Rezyklatbaustoffen zu Baustoffen aus Primärrohstoffen sowie die Erstellung von Rückbau- und Entsorgungsplänen bei größeren Bauvorhaben.
Quelle: Landesregierung NRW