Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Die EU Kommission hat eine Neuauflage der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (CEEAG) veröffentlicht. Damit sollen die Ziele des European Green Deal mit möglichst geringer Wettbewerbsverzerrung unterstützt werden.
Die Leitlinien umfassen eine Ausweitung der Bereiche und Technologien, die die EU-Staaten mit Beihilfebeträgen von bis zu 100 % fördern können, sowie weitere neue Beihilfeinstrumente. Zudem soll die Beurteilung bereichsübergreifender Maßnahmen vereinfacht und gestrafft werden. Parallel dazu enthalten die Leitlinien besondere Schutzvorkehrungen, die den Einsatz der Beihilfen kontrollieren sollen.
Die Leitlinien wurden mit den Rechtsvorschriften und Strategien der EU in den Bereichen Umwelt und Energie abgestimmt. So verfolgen die CEEAG den Ansatz für Technologie-Neutralität, die zur Minderung von Treibhausgasen beitragen, sofern keine sektorspezifischen oder technologiebasierten Zielvorgaben vorhanden sind. Darüber hinaus enthält das Dokument Ansätze „zur Gesamtenergieeffizienz und Umweltbilanz von Gebäuden, saubere Mobilität, Erhöhung der Ressourceneffizienz sowie zum Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität, der Rehabilitierung natürlicher Ökosysteme und der Umsetzung naturbasierter Lösungen.“
Auch die hohen Energiekosten spielen in den Leitlinien eine Rolle. Durch eine Vielzahl von Fördermaßnahmen bzw. der Minderung von Abhängigkeiten solle diesem Problem entgegengewirkt werden.
Weitere Informationen findest Du auf der Website der EU Kommission.
Die ausführlichen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (CEEAG) wird hier zum Download angeboten.
Quelle: EU Kommission