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Update: EuGH: HOAI Altverträge

Der Bundesgerichtshof folgt der Auffassung des EuGH, dass die Mindestsätze der HOAI zwar gegen EU-Recht verstoßen, dennoch angewendet werden können.

Meldung vom 21. Januar 2022

2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Doch wie weiter mit Altverträgen?

In dieser Woche entschieden die europäischen Richter, inwiefern die verbindlichen Mindestsätze der bis 2020 geltenden Honorarverordnung bei Altverträgen weiterhin angewendet werden können. Der EuGH hat festgestellt, dass eine Anwendung der Honorarsätze bei Altverträgen zwischen Privatpersonen nicht allein aufgrund der Europarechtswidrigkeit ausgeschlossen ist. Ob die Honorarsätze nach deutschem Recht verlangt werden können, müssen nationale Gerichte entscheiden. Wenn Mindestsätze bei Verträgen mit Privatpersonen weiter angewendet werden, können diese unter Umständen Schadenersatz vom Staat verlangen.

Der Verstoß gegen das Europarecht verpflichte in erster Linie die Bundesrepublik Deutschland, ihre Gesetze europarechtskonform auszugestalten. Eine unmittelbare Auswirkung auf bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Privatpersonen ist damit aber nicht zwingend verbunden.

Das ausführliche EuGH-Urteil kannst Du hier nachlesen.

Quelle:
Haufe Online Redaktion
Bundesingenieurkammer e. V.


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