Wie sind die angegebenen Fristen (z. B. Angebotsfrist, Teilnahmeantrag) zu verstehen?
Das von den Auftraggebern gesetzte Fristende wird in Stunden und Minuten angegeben (hh:mm). Mit Beginn der angegebenen Minute ist die Frist abgelaufen.
Ein Angebot oder Teilnahmeantrag ist also nur dann fristgemäß eingereicht, wenn es bis zur letzten Sekunde vor der angegebenen Uhrzeit abgegeben wurde. Hat ein Auftraggeber beispielsweise das Fristende auf 10.00 Uhr festgelegt, muss ein Angebot beziehungsweise Teilnahmeantrag bis einschließlich 09.59:59 Uhr vollständig eingegangen sein. Es kommt dabei ausschließlich auf den Zeitpunkt des vollständigen Eingangs an, nicht auf den Zeitpunkt der Absendung.
Bei „Fristablauf in X Tagen“ – Sind Arbeitstage, Werktage oder alle Tage gemeint?
Auf unserer Vergabeplattform wird der Fristablauf immer in Kalendertagen (alle Tage) dargestellt. Damit Sie auf den ersten Blick erkennen, wie lange Sie noch Angebote für eine Ausschreibung einreichen können, ist die tatsächliche Angebotsfrist in verbleibende Tage gekennzeichnet.
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