13. Dezember 2021
Saarländisches Fairer-Lohn-Gesetz
Das Saarland möchte künftig bei der Vergabe von Öffentlichen Aufträgen gegen Lohndumping und Unterbietungswettbewerb vorgehen. Der saarländische Landtag beschloss hierfür das sogenannte „Fairer-Lohn-Gesetz“.
Künftig müssen Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag im Saarland erhalten möchten, sich bei der Entlohnung ihrer Mitarbeiter an den branchenüblichen Tariflohn richten. Laut Wirtschaftsministerium sollen arbeitsrechtliche Standards per Rechtsverordnung festgelegt werden, wenn noch keine Tariflöhne vorhanden sind.
Das saarländische Fairer-Lohn-Gesetz gilt für Öffentliche Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie im Öffentlichen Personennahverkehr mit einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro.