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Abschlussbericht der Transparenzkommission NRW

Die eingesetzte Transparenzkommission der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat gestern den Abschlussbericht für den weiteren Bürokratieabbau vorgelegt. In diesem werden 63 Empfehlungen genannt, die Maßnahmen „zur Stärkung der finanziellen und organisatorischen Freiheiten der kommunalen Selbstverwaltung“ beinhalten. 

Die Transparenzkommission stellt im Bericht klar, dass es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für nötige Modernisierungsmaßnahmen auf staatlicher Ebene gibt. Allerdings fehlt den Kommunen das nötige Personal, um sich an Ausschreibungsverfahren und Förderanträgen zu beteiligen. In diesem Fall plädiert die Kommission zu einer Vereinfachung des Vergaberechts.

Zudem bemängelt die Kommission die Aufgaben- und Finanzierungsaufteilung im Schulbereich. Laut Janbernd Oebbecke, Münsteraner Kommunalwissenschaftler, muss die bestehende Arbeitsteilung zwischen Land und kommunaler Trägerschaft dringend auf den Prüfstand. Des Weiteren sieht er im Konnexitätsprinzip, mit dem bei gesetzlich eingeführten neuen Aufgaben eine parallele Sicherstellung der Finanzierung erfolgen soll, eine weitere Barriere in der Bürokratie. Um größere Projekte frühzeitig umzusetzen, empfiehlt die Transparenzkommission in diesem Zusammenhang eine nachträgliche Korrektur und Anpassung von Kostenfolgeabschätzung und Erstattungen. Außerdem sieht sie Potenzial in einer Zusammenarbeit mit unabhängigen Akteuren, um die Verteilung der finanziellen Belastung für alle Beteiligten abzuwägen.

Darüber hinaus sieht die Kommission auch Handlungsbedarf im Bereich der Behördentätigkeiten u. a. bei Jugendämtern.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW wird den Abschlussbericht der Transparenzkommission umfassend prüfen und entscheiden, welche Empfehlungen umgesetzt werden.

Quelle:
Landesregierung NRW
dpa

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