Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz
Der nordrhein-westfälische Landtag hat in der vergangenen Woche den Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz möchte die Regierung den Rad- und Fußverkehr im eigenen Land attraktiver gestalten.
Um mehr Pendler zum Umstieg vom Auto auf das Fahrrad zu bewegen, bedarf es an einem durchgehenden Radwegenetz. Mit dem Gesetz soll dessen Ausbau besonders gefördert werden. Zudem möchte das Land Bau und Planung der Verkehrsinfrastruktur beschleunigen. Mittels festgeschriebenen Bedarfsplan solle Planungssicherheit und somit eine schnelle Umsetzung beim Bau von Radschnellwegen gewährleistet werden.
Das FaNaG stellt erstmals den Fuß- und Radverkehr auf eine gleiche Stufe mit dem motorisierten Individualverkehr. Somit sollen Gehwege attraktiver gestaltet und Ampelschaltungen für Fußgänger angepasst werden. Zudem sollen Maßnahmen für eine bessere Vernetzung von Fahrrad und anderen Verkehrsmittel gefördert sowie Kommunen bei der Umsetzung von fußgänger- und fahrradfreundlicher Maßnahmen unterstützt werden.
Auch die Sicherheit im Radverkehr spielt im Gesetz eine wesentliche Rolle. So erfolgt in den nächsten fünf Jahren eine Nachrüstung von Abbiegeassistenten an Busse und rund 600 landeseigene Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen.
Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen