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Beschaffung von Schnelltests – Verstoß gegen Vergaberecht

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat bei der Beschaffung von Schnelltests im Rahmen der Corona-Pandemie offenbar zu wenige Vergleichsangebote eingeholt und diese zu Lasten des Steuerzahlers zu teuer eingekauft.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, habe die Vergabekammer Südbayern die Beschaffung von 5,3 Millionen Schnelltests durch die Siemens Healthcare GmbH genau geprüft. Dabei wurden mehrfach Vergaberechtsverstöße durch das Bayerische Gesundheitsministerium festgestellt. Des Weiteren hätte im Vergleich zur Siemens Healthcare GmbH mindestens ein Anbieter günstigere Konditionen für die Bereitstellung von Schnelltests angeboten.

Das Bayerische Gesundheitsministerium erkundigte sich im Januar 2021 nach Schnelltests. Zahlreiche Unternehmen konnten zu diesem Zeitpunkt eine baldige Zulassung und zeitnahe Lieferung zusagen. Letztendlich wurden Angebote nur von drei Unternehmen eingeholt. Zu Pandemiebeginn wurden für die Beschaffung von Schutzmaterial Lockerungen im Vergaberecht geschaffen. Dennoch ist die Vergabekammer Südbayern der Ansicht, „dass die Einbeziehung weiterer Unternehmen nicht zu einer nennenswerten Verzögerung der Zuschlagsentscheidung geführt hätte.“

Gegen diesen Beschluss hat das Gesundheitsministerium Beschwerde am Obersten Landesgericht eingereicht.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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