Vergabe-Mindestlohn steigt in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat die turnusmäßige Erhöhung des Mindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Dieser wird zum 1. Oktober 2021 von 10,35 Euro auf 10,55 Euro angehoben. Damit wird der Vergabe-Mindestlohn bereits zum vierten Mal in Folge angepasst.
2017 hatte die Landesregierung die Einführung eines Mindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Dieser wird jährlich zum 1. Oktober angepasst und wird auf Grundlage der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland berechnet. Bei der Ermittlung der Veränderungsrate wird jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde gelegt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV