Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (GWB) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
23.02.2016
Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) wurde am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung regelt Einzelheiten der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen. Als erster Teil der größten Reform des Vergaberechts seit 2004 enthält es einen neuen Vierten Teil des GWB. Nach Art. 3 treten die Verordnungsermächtigungen in §§ 113, 114 Abs. 2 S. 4 GWB am Tag nach der Verkündung, also am 24.02.2016, in Kraft. Die übrigen Regelungen werden erst am 18.04.2016 in Kraft treten.
Durch eine stärkere Gliederung und Strukturierung der Regelungen soll es einfacher werden, die für den jeweiligen Verfahrensschritt im Vergabeprozess anzuwendenden Vorschriften zu ermitteln. Die drei in einer Mantelverordnung zusammengefassten Verordnungen ergänzen die 2015 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossenen Erleichterungen für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen.
Bei Interesse kann das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nebenstehend als PDF-Dokument abgerufen werden.
>> Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (GWB) – (PDF, 0,2 MB)