Bitkom nimmt zur Modernisierung des Vergaberechts (VgV-E) Stellung
14.01.2016
Der Digitalverband „Bitkom“ begrüßt, dass der europäische Gesetzgeber die elektronische Vergabe (EVergabe) für alle europaweiten Ausschreibungen verbindlich vorgeschrieben hat.
Sie ist für öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen vorteilhaft und sollte künftig auch für den Unterschwellenbereich in Bund und Ländern verbindlich festgelegt werden. Trotz der erheblichen Komplexität der Vergaberechtsreform und der stufenweisen Umsetzung steht eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinien bis zum 18. April 2016 in Aussicht.
Dabei hat der deutsche Gesetzgeber erfreulicherweise im Referentenentwurf der VgV-E die signaturlose elektronische Kommunikation als Standardfall gewählt. Das erspart den Akteuren im Vergabeverfahren unnötigen Aufwand. Es verhindert auch eins der bisher größten Akzeptanzprobleme der E-Vergabe in Deutschland.
Die Anforderungen an die Sicherheit und Vertraulichkeit der elektronischen Übertragung ergeben, dass einfache (Klartext-) E-Mails für das Einreichen von Teilnahmeanträgen und Angeboten nicht ausreichend sind. Bitkom befürwortet diese Regelung, da dies de-facto zum Einsatz vollwertiger E-Vergabe-Systeme führen wird. Vorteilhaft ist dies für öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen.