Bundeswirtschafts-
ministerium veröffentlicht Referentenentwurf einer „Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts“
13.11.2015
Mit Bearbeitungsstand 09.11.2015, 16:57 Uhr liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts vor.
Am 8. Juli 2015 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet. Der Gesetzentwurf soll durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt werden, die eine Mantelverordnung zusammenfasst. Die Entwürfe für die Rechtsverordnungen greifen die allgemeinen Regelungen des Gesetzentwurfs auf und ergänzen diese in zahlreichen Detailfragen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen:
- Vergabeverordnung (VgV) in Artikel 1, in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber näher ausgestaltet wird (sog. „klassische Auftragsvergabe“).
- Sektorenverordnung (SektVO) in Artikel 2, die für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber Regelungen trifft.
- Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Artikel 3, die als neu zu erlassende Rechtsverordnung erstmals umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält.
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird.
- Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkrafttreten/Außerkrafttreten.
Der Referentenentwurf zur Mantelverordnung befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit den Bundesressorts. Er wurde den Verbänden und Ländern zur Stellungnahme übersandt.
Quelle: Bundedswirtschaftsministerium
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html