Die häufigsten Fragen - und die Antworten
Was sind EU-Schwellenwerte und wie hoch sind diese?
Wie hoch die EU-Schwellenwerte sind, setzt die EU-Kommission fest. Alle zwei Jahre werden die Werte überprüft und ggf. neu definiert. Die hier genannten Schwellenwerte gelten ab 01.01.2024.
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 143.000 Euro
- Dienst- und Lieferleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro
- Bauaufträge: 5.538.000 Euro
- Konzessionsvergaben: 5.538.000 Euro
In der Vorbereitung auf eine Ausschreibung muss der Auftraggeber den Nettoauftragswert schätzen. Hier kommen die EU-Schwellenwerte ins Spiel. Sie bestimmen, ab wann Leistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Das EU-Vergaberecht muss angewendet werden, sobald der Auftragswert die Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.
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