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Verpflichtung zur elektronischen Angebotsabgabe in Hessen

Der Landesbetrieb für Bau und Immobilien Hessen akzeptiert bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen seit 1. Juni 2021 nur noch Angebote und Teilnahmeanträge in elektronischer Form.

Angebote oder Teilnahmeanträge in Papierform, per E-Mail oder als Nachricht über das AI Bietercockpit des LBIH stellen keine rechtskonforme elektronische Angebotsabgabe in Textform dar. Demnach werden diese nicht mehr akzeptiert, so dass ein Ausschluss vom Verfahren droht.

Ausnahmen hiervon gelten:

  1. Wenn Auftraggeber einen anderen Kommunikationsweg ausdrücklich zulassen.
  2. Die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist.

Interessenten, die an Vergabeverfahren des Landesbetriebs teilnehmen möchten, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen.

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