- De-facto-Vergabe
- De-minimis-Regel
- Defossilisierung
- Dekarbonisierung
- Destatis
- Deutscher Nachhaltigkeitspreis
- Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
- Dezentrale Beschaffung
- Dienstleistungen
- Dienstleistungsauftrag
- Dienstleistungskonzession
- Digitale Angebotsabgabe
- Digitale Signatur
- Direktauftrag
- Direktkauf
- Diskriminierungsverbot
- Dokumentationspflicht
- Doppelausschreibung
- Doppelbewerbung
- Doppelte Wesentlichkeit
- Dumpingangebote
- Dynamisches Beschaffungssystem
Was ist ein Direktkauf?
Ein Direktkauf nach § 3 Abs. 6 VOL/A ist kein Vergabeverfahren im eigentlichen Sinne. Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500 Euro (ohne Umsatzsteuer) können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden. Dem Direktkauf entspricht der Direktauftrag nach § 14 UVgO; dort allerdings mit einem voraussichtlichen Auftragswert von 1000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
evergabe.de – Academy
Das Vergaberecht kann komplex und teilweise unverständlich sein. Damit Du den Überblick bekommst besuche unsere Schulungen zum Thema.
Mit unserer Vergabemanagementlösung evergabe Management (AI Vergabemanager) für Auftraggeber kannst Du einen Direktkauf anlegen und verwalten.
Neu: evergabe.de-Academy