Gesetzentwurf zum autonomen Fahren
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“ vorgelegt. Ziel dessen ist, dass künftig bundesweit autonome Fahrzeuge ohne einen anwesenden Fahrer, in bestimmten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs, im Regelbetrieb unterwegs sein können.
Die technischen Anforderungen an den Bau, die Ausrüstung und die Beschaffenheit von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen werden mit dem Gesetz neu geregelt. Zudem wird festgelegt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Betriebserlaubnisse für diese Fahrzeuge prüft und genehmigt. Neben Regelungen zum Umgang mit den für den Betrieb benötigten Daten, wird auch die Bedeutung der Technischen Aufsicht bestimmt. Hierfür muss es eine natürliche Person eingesetzt werden, die im Notfall von außen eine Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern der autonomen Fahrzeuge vornehmen kann.
Mit den neuen Regelungen ergeben sich viele Einsatzchancen in der Personenbeförderung. Weitere Einsätze sind in der Logistik, als Betriebsshuttles für den Mitarbeiterverkehr oder Fahrten zwischen Alten- und Pflegeheimen und medizinischen Versorgungszentren vorstellbar.