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Modernisierung des Personenbeförderungs-rechts

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für den Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, neuen Formen der Mobilität einen rechtssicheren Rahmen zu geben. So soll durch die reguläre Zulassung eines „bedarfsgesteuerten Linienverkehrs“ – beispielsweise in Stoßzeiten oder im ländlichen Raum – den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt werden. Um auch außerhalb des ÖPNV eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen sicherzustellen, soll die neue Gelegenheitsverkehrsform des „gebündelten Bedarfsverkehrs“ eingeführt werden. Dieser neuen Verkehrsform werde die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.

Unter anderem soll künftig in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden können.

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist die geplante Modernisierung eine Antwort auf Mobilitätsnachfragen, sowohl der Metropolen als auch im ländlichen Raum, wie der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) sagte. Nach fünf Jahren, so kündigte er an, werde das Gesetz evaluiert.

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