Open-House-Verfahren zur Lieferung von OP-Masken und FFP2-Masken
Das sogenannte Open-House-Verfahren hat nach Ansicht der Bundesregierung in der Corona-Krise entscheidend zur Verbesserung der Versorgungslage mit persönlicher Schutzausrüstung beigetragen. Beim Verfahren zur Lieferung von OP-Masken und FFP2-Masken seien 738 Zuschläge erteilt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Im Rahmen des Verfahrens wurden den Angaben zufolge Verträge über insgesamt 2,05 Milliarden Masken geschlossen. Tatsächlich geliefert worden seien rund 277 Millionen partikelfiltrierende Halbmasken sowie rund 73 Millionen OP-Masken. In den Verträgen seien Stückpreise von 4,50 Euro (netto) je FFP2 sowie 0,60 Euro (netto) je OP-Maske vertraglich vereinbart worden.
Die sogenannten Open-House-Verträge sind Verfahren für öffentliche Auftraggeber, mit denen nicht nur mit einem einzelnen oder einer bestimmten Anzahl von Unternehmen ein Liefer- oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird, sondern zu vorher vorgegebenen Konditionen mit allen interessierten Unternehmen. Diese müssen bestimmte vertragliche Bedingungen einhalten und den vorgegebenen Preis akzeptieren. Da der öffentliche Auftraggeber letztendlich aber keine Auswahlentscheidung trifft, handelt es sich bei Open-House-Verträgen nicht um Verfahren, bei denen das formal-juristische Vergaberecht zur Anwendung kommt. Insbesondere ist keine formelle Ausschreibung erforderlich.