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Nachprüfungsstelle
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Was ist eine Nachprüfungsstelle?

Bieter, die Verstöße gegen Vergabebestimmungen vermuten und die dadurch im Vergabeverfahren benachteiligt sein könnten, müssen sich vorrangig an den Auftraggeber wenden, um diesem Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Abhilfe zu geben. Hat diese Rüge keinen Erfolg, können sie sich an die Nachprüfungsstelle wenden. Die Nachprüfung findet dann vor der Vergabekammer oder der Rechts- und Fachaufsichtsbehörde statt.

Die Nachprüfungsstelle ist in den Vergabeunterlagen anzugeben.


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