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Update: Gesetzesentwurf für Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur

Die Bundesregierung beabsichtigt, den bundesweit flächendeckenden, bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen zu gewährleisten. Die Errichtung der Ladepunkte soll europaweit ausgeschrieben werden. Hierfür bildet das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz) den Rahmen. Der Bund legt dabei technische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen der Leistungserbringung fest, die anschließend von den Auftragnehmern mit Blick auf die Zugänglichkeit, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Bedarfsgerechtigkeit oder Nutzerfreundlichkeit des Infrastrukturangebots zu beachten sind.

Die umfassende Abdeckung mit Ladeinfrastruktur ist mit ausschlaggebend für die Entscheidung, reine Batterieelektrofahrzeuge zu kaufen und damit für die Akzeptanz der Elektromobilität innerhalb der Bevölkerung. Das geplante Schnellladenetz soll gerade die aktuell vorhandenen lokalen Lücken im Schnellladebereich mit Blick auf Mittel- und Langstreckenfahrten schließen, also dort, wo für private Investoren das Engagement bislang wenig attraktiv ist.

Die Verbändeanhörung zum Schnellladegesetz ist inzwischen abgeschlossen, das Gesetz wurde in den Ressorts abgestimmt und am 10. Februar 2021 im Kabinett beschlossen. Eine Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat soll noch im Frühjahr erfolgen.

Update: Der Bundesrat gab am 28. Mai 2021 grünes Licht für das „Schnellladegesetz“.

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