eVergabe.de
evergabe.de-News

Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Am 30. Januar 2021 ist das Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Kraft getreten. Damit kann die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranschreiten.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14. August 2017 sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen online nutzen können sowie Bund und Länder ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund verknüpfen. Dies ermöglicht den digitalen Zugriff auf Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks.

« Umweltbundesamt gibt Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ heraus „Brexit“ und Beschaffungswesen – Auswirkungen auf Vergabe öffentlicher Aufträge? »
eVergabe.de