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Erhöhte Wertgrenzen im Freistaat Bayern gelten bis zum 31. Dezember 2021

Auch der Freistaat Bayern hat die Geltungsdauer der vergaberechtlichen Erleichterungen zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise verlängert, und zwar bis zum 31. Dezember 2021. Dies geht aus einer Bekanntmachung der Bayrischen Staatsregierung vom 6. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 740) hervor. Danach dürfen in der Corona-Krise begründete Beschaffungen über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 Euro (netto) per Direktauftrag vergeben werden. Grundsätzlich können bis zum Erreichen des EU-Schwellenwerts von 214.000 Euro (netto) Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb sowie Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.

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