Hinweise zum Umgang mit Mehrkosten bei Reinigungs-Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat per Rundschreiben vom 4. November 2020 erläuternde Hinweisen zum Umgang mit Mehrkosten bei Reinigungsdienstleistungen gegeben, da sich die COVID-19-Pandemie auch im Rahmen von öffentlichen Reinigungsdienstleistungsaufträgen auswirkt. Auf Seiten der Auftragnehmer entstehen durch zusätzliche pandemiebedingte Aufwendungen erhöhte Kosten, welche in jeder Phase eines Vergabeverfahrens auch angemessen berücksichtigt werden sollen.
Bei bestehenden Verträgen können zusätzliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen regelmäßig unter § 2 Nr. 3 VOL/B gefasst werden, so dass ein neuer Preis unter Berücksichtigung der entstehenden Mehrkosten vereinbart werden kann. In zukünftigen Vergabeverfahren sollten pandemiebedingte Mehrkosten nach Möglichkeit bereits in den Angeboten kalkuliert werden. Dies sollten die Vergabeunterlagen vorgeben. Hierzu wurde vom BMWi ein gesondertes Formblatt herausgegeben. In laufenden Vergabeverfahren sollte dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter die Gelegenheit gegeben werden, ebenfalls über das entsprechende Formblatt die besonderen Kosten gesondert geltend zu machen.