Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen in Rheinland-Pfalz
Mit Rundschreiben vom 11. Dezember 2020 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz die Geltungsdauer der Regelungen über die Auftragswertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Bei Bauleistungen ist demnach eine Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Nettoauftragswert von 1 Millionen Euro möglich, eine Freihändige Vergabe bis zu einem Nettoauftragswert von 100.000 Euro. Liefer- und Dienstleistungen dürfen bis 100.000 Euro Beschränkt oder Freihändig vergeben werden. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden dadurch jedoch nicht aufgehoben und sind weiterhin zu beachten.