8. Januar 2021
Auftragswerteverordnung in Sachsen-Anhalt in Kraft
Am 1. Januar 2021 trat in Sachsen-Anhalt die Auftragswerteverordnung in Kraft. Nach dieser Verordnung kann vorübergehend zur Ankurbelung der Wirtschaft wegen der SARS-CoV-2-Pandemie von den bisherigen Schwellenwerten bei Beschränkten Ausschreibungen (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) und Freihändigen Vergaben abgewichen werden. So können Liefer- und Dienstleistungen grundsätzlich bis zum aktuellen EU-Schwellenwert von 214.000 Euro beschränkt oder freihändig vergeben werden, bei Bauleistungen gilt der Wert von 5,35 Millionen Euro. Bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro dürfen Leistungen im Wege des Direktkaufs ohne formelles Vergabeverfahren beschafft werden.
Diese Verordnung tritt zum 1. Januar 2022 wieder außer Kraft.