eVergabe.de
evergabe.de-News

Berliner Senat beschließt Verordnung zur Evaluierung der Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen

Der Berliner Senat hat am 22. Dezember 2020 gemäß § 18 Abs. 2 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes die Verordnung zur Evaluierung der Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen beschlossen.

Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz enthält in § 18 Abs. 1 eine Klausel zur Herabsetzung der Wertgrenze zur Anwendung der Maßgaben über das Vergabemindestentgelt bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von 10.000 Euro auf 5.000 Euro, wenn der Anteil dieser Leistungen, auf den das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz keine Anwendung findet, am Gesamtauftragsvolumen der Lieferungen und Dienstleistungen größer als 5 Prozent ist.

Die Verordnung regelt die Einzelheiten der Evaluierung sowie eventuell die Absenkung der Wertgrenze.

« Neue XML-Schemata für Ausschreibungen auf TED Deutsche EU-Ratspräsidentschaft endet »
eVergabe.de