Bundesrat stimmt neuer HOAI 2021 zu
Am 6. November 2020 hat der Bundesrat dem Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Vorangegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019, das die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI für nichtig erklärt hat. Der Normgeber musste daher reagieren und die HOAI entsprechend anpassen. Die neue Fassung der HOAI tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Mit der neuen HOAI 2021 können Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen künftig frei vereinbart werden. Vertragsparteien können die Grundsätze und Maßstäbe der neuen HOAI zur Honorarermittlung heranziehen. Für eine angemessene Festlegung der Honorare enthält die HOAI zudem Honorarspannen, die als unverbindliche Orientierungsquelle genutzt werden können. Sofern keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen werden kann, so gilt der Basishonorarsatz, dessen Höhe dem bisherigen Mindestsatz entspricht.