Neue Wertgrenzen soll Investitionen in Brandenburg erleichtern
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hebt das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) des Landes Brandenburg, die Wertgrenzen im Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zum 1. Oktober 2020 an.
Öffentliche Auftraggeber in Brandenburg können somit bis zu einem geschätzten Nettoauftragswert von 100.000 EUR (bisher 20.000 EUR) Liefer- und Dienstleistungen in einer Verhandlungsvergabe oder einer beschränkten Ausschreibung vergeben. Ebenso werden die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen angepasst. Öffentliche Auftraggeber können somit bei einem geschätzten Nettoauftragswert von 100.000 EUR (bisher 20.000 EUR) Leistungen freihändig vergeben. Bis zum einem geschätzten Nettoauftragswert von 1 Mio. EUR (bisher 200.000 EUR) können Bauleistungen innerhalb einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden.
Über den jeweiligen angepassten Wertgrenzen gilt weiterhin die reguläre Ausschreibung.