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Zentrale Beschaffung
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Was ist Zentrale Beschaffung?

Zentrale Beschaffung bezeichnet einen Vorgang, bei dem ein öffentlichen Auftraggeber für andere öffentliche Auftraggeber Leistungen beschafft. Dies betrifft Bauleistungen, Lieferleistungen als auch Dienstleistungen. Der zentrale Beschaffer vergibt die öffentlichen Aufträge oder schließt Rahmenvereinbarungen. Gesetzliche Grundlage ist § 120 Abs. 4 GWB und § 4 VgV. Man spricht auch von zentraler Beschaffungstätigkeit.

Ziel ist es, Beschaffungsvorhaben zu vereinen, Bedarfe zu bündeln und mehr Freiheiten wie eine zeitlich begrenzte Zusammenarbeit zu erwirken.


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