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- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was sind die Vertragsunterlagen?
Nach dem Zuschlag werden alle in der Ausschreibung benannten Unterlagen zu den Vertragsunterlagen. Das schließt alle Unterlagen eventueller Besonderer oder Zusätzlicher Technischer Vertragsbedingungen ein. Die Unterlagen legen die anzubietende Leistung inhaltlich fest. Ein zentraler Bestandteil ist die Leistungsbeschreibung, die als Grundlage für die Angebotskalkulation dient. Gemäß § 7 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 31 Abs. 1 VgV und § 121 Abs. 1 GWB muss die Leistung in den Vergabe- und Vertragsunterlagen umfassend und eindeutig beschrieben werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Interessenten die Anforderungen verstehen und gegebenenfalls vergleichen können.
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