evergabe.de-Glossar
- VEBEG
- Verfahrensarten
- Verfahrensbeteiligte
- Verfügbarkeitserklärung
- Vergabe
- Vergabe ohne Ausschreibung
- Vergabe- und Vertragsordnung
- Vergabeakten
- Vergabearten
- Vergabeassistent
- Vergabebekanntmachung
- Vergabedienstanweisung
- Vergabeentscheidung
- Vergabehandbücher (VHB)
- Vergabekammer
- Vergabekoordinierungsrichtlinie
- Vergabemanagement
- Vergabenachprüfungsverfahren
- Vergabenummer
- Vergabeordnung / Verdingungsordnung
- Vergabeplattform
- Vergabeprozess
- Vergaberecht
- Vergaberechtsreform 2016
- Vergabesenat
- Vergabesoftware
- Vergabestatistik
- Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
- Vergabestelle (VSt)
- Vergabestrafrecht
- Vergabetransformationspaket
- Vergabeunterlagen
- Vergabeunterlagen / Verdingungsunterlagen
- Vergabeverfahren
- Vergabevermerk
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- Vergebener Auftrag
- Verhandlungsverbot
- Verhandlungsverfahren
- Verhandlungsvergabe
- Vertragsarten
- Vertragsstrafe
- Vertragsunterlagen
- Vertrauensschaden
- Verwaltungsakte
- VHB-Bund
- Vier-Augen-Prinzip
- Virtueller Marktplatz
- VOB
- VOB/A
- VOF
- VOL
- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist das Vergabenachprüfungsverfahren?
Als Vergabenachprüfungsverfahren bezeichnet man die durch das Vergaberechtsänderungsgesetz eingeführte und nunmehr in §§ 160 ff. GWB geregelte Möglichkeit, Entscheidungen der Vergabestelle auf deren Vereinbarkeit mit bieterschützenden Normen des Vergaberechts (§ 97 GWB) zu überprüfen.
Tipps zur Abwehr von Nachprüfungsanträgen
Die erhältst Du in unserer Academy. Dabei lernst Du nicht nur Nachprüfungsanträge zu vermeiden, sondern auch, welche Strategien Du im Ernstfall anwenden kannst.
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